Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Aufbaubeihilfe durch die Erben eines unmittelbar Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 242
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.02.1961 - IV C 73.60
Vererblichkeit von zu Lebzeiten eines unmittelbar begünstigten …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
Zu Kann-(Ermessens-)leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge (§ 301 a LAG), über die § 2 Abs. 5 Halbsatz 1 der 2. LeistungsDV-LA vorschreibt, sie "könnten" "nur an den unmittelbar Geschädigten selbst" "gewährt" werden, ist in BVerwGE 7, 271 (BVerwG III C 404.56) entschieden, der Bewilligung einer Hausratbeihilfe an Erben eines Sowjetzonenflüchtlings stehe nichts im Wege, wenn die Erben selber als Sowjetzonenflüchtlinge anerkannt seien, und in BVerwG IV C 73.60 vom 10. Februar 1961, die dem unmittelbar begünstigten Sowjetzonenflüchtling bewilligte Unterhaltsbeihilfe sei jedenfalls dann vererblich, wenn der Bewilligungsbescheid dem Antragsteller ordnungsmäßig zugestellt worden sei und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichtet habe.In Urteil BVerwG IV C 73.60 hat der erkennende Senat hierzu ausgeführt, die Vorschrift solle lediglich die erstmalige [unmittelbare] Zuerkennung solcher Leistungen an Erben von Sowjetzonenflüchtlingen verhindern; nur in dieser Auslegung halte sie sich im Rahmen der Ermächtigung in § 301 a LAG, der Sowjetzonenflüchtlingen Beihilfen "entsprechend den Voraussetzungen und Grundsätzen, die für die vergleichbaren Leistungen an Geschädigte ... gelten", zuwende, sie also ganz nahe an deren Rechtsstellung heranführe.
- BVerwG, 10.07.1957 - IV C 147.56
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
In der Beschwerdebegründung trugen sie vor, aus den Entscheidungen BVerwGE 4, 128 und 5, 193 ergebe sich, daß Rechtsnachfolge in Lastenausgleichsansprüche längst anerkannt sei; das Darlehen hätte also nicht aus rein formellen Gründen abgelehnt werden dürfen.Die Rechtsprechung hat (zu vgl. BVerwGE 5, 193) den Erben auch für befugt erklärt, Schadensfeststellung zu betreiben.
- BVerwG, 22.10.1958 - III C 404.56
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
Zu Kann-(Ermessens-)leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge (§ 301 a LAG), über die § 2 Abs. 5 Halbsatz 1 der 2. LeistungsDV-LA vorschreibt, sie "könnten" "nur an den unmittelbar Geschädigten selbst" "gewährt" werden, ist in BVerwGE 7, 271 (BVerwG III C 404.56) entschieden, der Bewilligung einer Hausratbeihilfe an Erben eines Sowjetzonenflüchtlings stehe nichts im Wege, wenn die Erben selber als Sowjetzonenflüchtlinge anerkannt seien, und in BVerwG IV C 73.60 vom 10. Februar 1961, die dem unmittelbar begünstigten Sowjetzonenflüchtling bewilligte Unterhaltsbeihilfe sei jedenfalls dann vererblich, wenn der Bewilligungsbescheid dem Antragsteller ordnungsmäßig zugestellt worden sei und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichtet habe.
- BVerwG, 25.10.1956 - III C 77.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
In der Beschwerdebegründung trugen sie vor, aus den Entscheidungen BVerwGE 4, 128 und 5, 193 ergebe sich, daß Rechtsnachfolge in Lastenausgleichsansprüche längst anerkannt sei; das Darlehen hätte also nicht aus rein formellen Gründen abgelehnt werden dürfen. - BVerwG, 14.10.1959 - IV C 38.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
Hinsichtlich der Kriegsschadenrente hatte es erst des Urteils BVerwGE 10, 16 bedurft, um klarzustellen, daß ein vom Berechtigten noch selbst geltend gemachter Anspruch von seinen Erben (gleich, wer sie sind) für die Zeit bis zum Tode des Erblassers weiterverfolgt werden kann. - BVerwG, 27.12.1960 - IV B 307.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
Nachdem der Senat auf die Beschwerde eine Revision durch Beschluß vom 27. Dezember 1960 (BVerwG IV B 307.60) zugelassen hat, haben die Kläger unter Bezugnahme auf die Beschwerdebegründung Revision eingelegt mit dem Antrag, das angefochtene Urteil aufzuheben und festzustellen, daß aus den erwähnten Gründen die Lastenausgleichsleistung nicht verweigert werden könne. - BVerwG, 10.10.1958 - IV C 11.57
Persönliche, fachliche und sachliche Voraussetzungen für ein Aufbaudarlehen im …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 21.61
Jugendlichkeit eines Betriebsinhabers braucht nach dem Urteil des Senats vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 11.57 - die Gewährung eines Aufbaudarlehens nicht grundsätzlich zu hindern.
- BVerwG, 20.12.1961 - IV C 101.59
Rechtsmittel
Insoweit hat der erkennende Senat zuletzt in BVerwG IV C 21.61 unter Bezug auf BVerwGE 5, 193 und gleichzeitiger Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung klargestellt, ob und inwieweit auch Erben befugt sind, die Schadensfeststellung zu betreiben. - BVerwG, 14.12.1961 - III C 140.60
Auszahlung einer Beihilfe an einen Erben - Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
Den Ausführungen des angefochtenen Urteils, daß auf die Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge gemäß §§ 301 a, 301 LAG ein Rechtsanspruch bestehe und daß die Auslegung dieser Vorschriften daher dazu zwinge, einen vererblichen Anspruch auf diese Leistungen anzuerkennen, kann in dieser Allgemeinheit nicht zugestimmt werden (vgl. hierzu auchUrteile vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 73.60 - [BVerwGE 12, 53] undvom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 21.61 -). - BVerwG, 09.08.1962 - V B 29.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlehen zum Existenzaufbau …
Der Kläger hat zwar in seiner Beschwerdeschrift auf das Verfahren BVerwG IV C 21.61 verwiesen.
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