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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,8104
BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65 (https://dejure.org/1966,8104)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1966 - IV C 217.65 (https://dejure.org/1966,8104)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1966 - IV C 217.65 (https://dejure.org/1966,8104)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeiträge i.S.d. Vorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) - Heranziehung zu den Ausbaukosten für eine Straße

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65
    Fortsetzung und Ergänzung der Rechtsprechung des I. Senats im Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) und des erkennenden Senats im Urteil vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65.

    Die Heranziehung zu den Ausbaukosten für eine solche Straße beurteilt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) ausgeführt und seither in ständiger Rechtsprechung aufrechterhalten hat, nicht nach dem Recht der §§ 127 ff. des Bundesbaugesetzes, sondern im wesentlichen nach den bisherigen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abwälzung der Straßenausbaukosten auf die Anlieger.

    Dafür, ob nach bisherigem Recht eine Beitragspflicht entstehen konnte, ist nicht jede denkbare Entstehungsmöglichkeit erheblich, vielmehr kommt es darauf an, ob die Beitragspflicht (bei unterstellter Fortgeltung alten Rechts) typischerweise entstanden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 -, a.a.O., und BVerwG I C 100.63 in KStZ 1964, 243, sowie vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -).

  • BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65

    Heranziehung von Straßenbaukosten, Kanalisierungskosten, Gaskosten und …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65
    Fortsetzung und Ergänzung der Rechtsprechung des I. Senats im Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) und des erkennenden Senats im Urteil vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65.

    Dafür, ob nach bisherigem Recht eine Beitragspflicht entstehen konnte, ist nicht jede denkbare Entstehungsmöglichkeit erheblich, vielmehr kommt es darauf an, ob die Beitragspflicht (bei unterstellter Fortgeltung alten Rechts) typischerweise entstanden wäre (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 -, a.a.O., und BVerwG I C 100.63 in KStZ 1964, 243, sowie vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -).

    Der Senat hat dies auch schon in seiner Entscheidung vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -, der ein insoweit vergleichbarer Fall zugrunde lag, freilich mehr am Rande, zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 10.01.1957 - I C 87.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65
    Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1957 - BVerwG I C 87.56 - (BVerwGE 4, 223) mit eingehender, auf das Wesen der Wertersatzforderung abstellender Begründung Stellung genommen.
  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 100.63

    Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag - Rechtsgrundlage für die Erhebung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65
    Dafür, ob nach bisherigem Recht eine Beitragspflicht entstehen konnte, ist nicht jede denkbare Entstehungsmöglichkeit erheblich, vielmehr kommt es darauf an, ob die Beitragspflicht (bei unterstellter Fortgeltung alten Rechts) typischerweise entstanden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 -, a.a.O., und BVerwG I C 100.63 in KStZ 1964, 243, sowie vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -).
  • BVerwG, 15.09.1967 - IV B 205.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ruhenlassen eines anhängigen …

    Dabei hat der Senat auch die Umstellung der zugrunde zu legenden Baukosten im Verhältnis 1:1 in Anlehnung an die Entscheidung BVerwG I C 87.56 in BVerwGE 4, 223 gebilligt (BVerwG IV C 193.65 in NJW 1967, 71; BVerwG IV C 217.65 vom 5. Oktober 1966).
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