Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.1955 - IV C 22.54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 8 Abs. 2
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.03.1954 - V B 32.54
- BVerwG, 25.02.1955 - IV C 22.54
- BVerwG, 31.03.1955 - IV C 22.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 53
- NJW 1955, 1043
Wird zitiert von ... (18)
- BVerwG, 02.10.1963 - IV C 217.62
Rücknahme der Gewährung von Hausratsbeihilfe - Umfang der Entschädigungsleistung …
Wie es lastenausgleichsrechtlich liegt, wenn der nach lastenausgleichsrechtlich erheblichem Schadensereignis aus öffentlichen Mitteln wiederbeschaffte Hausrat durch ein ebenfalls lastenausgleichsrechtlich erhebliches Schadensereignis erneut verlorengeht, hat der Senat in seinem grundlegenden Urteil BVerwG IV C 22.54 vom 31. März 1955 (BVerwGE 2, 53) dahin entschieden und ist danach durch die vom 4. ÄndG LAG vom 12. Juli 1955 (BGBl. I S. 403) rückwirkend vorgenommene Gesetzänderung dahin geordnet, daß die bereits erhaltene Entschädigung und der erneute Hausratverlust außer Betracht bleiben.Er braucht sich nicht über die Handhabung der Ausgleichsbehörden oder die Rechtsprechung der Gerichte in Zweifelsfragen der Auslegung zu unterrichten (das grundlegende Urteil BVerwG IV C 22.54 vom 31. März 1955 wurde veröffentlicht in NJW 1955, 1043; ZLA 1955, 105; RLA 1955, 229; Mtbl.
BAA 1955, 194; BVerwGE 2, 53 ).
- BVerwG, 17.11.1960 - III C 39.59
Rechtsmittel
(Anwendung von BVerwGE 2, 53 auf Wirtschaftsgüter).In seinem grundlegenden Urteil von 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - (BVerwGE 2, 53) hat der IV. Senat ausgeführt, daß mehrere dasselbe Wirtschaftsgut betreffende Schadensfälle zu einer einheitlichen Schadensfeststellung führen müssen.
- BVerwG, 23.03.1956 - IV C 49.56
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat mehrfach (z.B. im Urteil BVerwG IV C 22.54) entschieden, daß mehrere Schäden nicht einzeln abzugelten sind, sondern in sogenannter wirtschaftlicher Betrachtungsweise zusammen zu sehen sind.
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 51.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Denn der Grundsatz, daß Hausratverluste nur einmal zu entschädigen sind, gilt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für mehrfache Hausratverluste des unmittelbar Geschädigten (Urteil vom 15. Dezember 1955 - BVerwG III C 172.54 - [RLA 1956, 76 = Buchholz 427.2 § 8 FG Nr. 8]; Urteil vom 22. Oktober 1957 - BVerwG III C 279.56 - [Buchholz 427.2 § 8 FG Nr. 26 - BVerwGE 5, 270 [BVerwG 22.10.1957 - III C 279/56]]; Urteil vom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - Urteil vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 208.67 - [ZLA 1969, 224]). - BVerwG, 03.11.1960 - III C 13.59
Rechtsmittel
Da damit die schon in den Urteilen des erkennenden Senats vom 28. April 1955 - BVerwG III C 49.55 - (BVerwGE 2, 77) und des IV. Senats vom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - (BVerwGE 2, 53) zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß ein Ersatzverlust auch im Feststellungsverfahren berücksichtigt werden könne, gesetzliche Bestätigung fand, ist anzunehmen, daß die weitere Auffassung des Senats, daß nach dem Feststellungsgesetz nicht feststellbare Tatbestände auch nicht mittelbar festgestellt werden dürften, gleichfalls Geltung behalten sollte Allerdings hatte es der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 1955 noch dahingestellt sein lassen, ob der Begriff des Kriegsereignisses im Sinne von § 296 Abs. 1 LAG weitergehe als der der Kriegshandlung im Sinne der §§ 4, 8 FG. - BVerwG, 28.04.1955 - III C 49.55
Rechtsmittel
- Diese Frage ist inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht ohne Heranziehung des § 296 LAG, allein auf der Rechtsgrundlage des § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG dahin entschieden worden, daß bei mehrfachen Verlusten an Hausrat, für die bereits Entschädigungsleistungen nach der Kriegssachschädenverordnung gewährt worden sind, der Bestand an Hausrat bei Eintritt des ersten Schadens mit dem bei Kriegsende vorhandenen unter Einsetzung der nicht zur Wiederbeschaffung verwendeten Entschädigungsleistungen zu vergleichen ist (Urteil des IV. Senatesvom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 -). - BVerwG, 05.11.1962 - IV B 108.62
Rechtsmittel
Es erscheint möglich, in dem zukünftigen Revisionsverfahren die in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht eindeutig geklärte Rechtsfrage zu beantworten, ob der Verlust des wiederbeschafften Hausrats durch die Flucht aus der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands neben dem Verlust des ursprünglichen Hausrats bei der Vertreibung gesondert zu entschädigen ist, oder ob der entgegengesetzten Auffassung der Ausgleichsbehörden und des Verwaltungsgerichts aus den tragenden Überlegungen des Urteils des entscheidenden Senats vom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - (BVerwGE 2, 53) zuzustimmen ist. - BVerwG, 27.01.1956 - IV C 130.54
Rechtsmittel
Nach denim Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - ausgesprochenen Grundsätzen ist bei der Feststellung von der Gesamtheit aller Hausratschäden auszugehen. - BVerwG, 28.04.1972 - III CB 26.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das hat das Verwaltungsgericht mit Recht unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (vgl. hierzu BVerwG IV C 22.54, Buchholz Nr. 1 zu § 8 FG). - BFH, 06.06.1966 - III 192/61 Es hat außerdem in seinem die Hausratschäden betreffenden Urteil IV C 22.54 vom 31. März 1955 (BVerwGE 2 S. 53) entschieden, daß mehrfache Verluste an Hausrat stets zusammenzufassen sind.
- BVerwG, 20.11.1959 - IV B 251.59
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 21.08.1958 - IV B 114.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.12.1957 - IV B 61.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.03.1956 - IV C 29.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.12.1955 - III C 172.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.05.1963 - III C 77.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.02.1956 - IV B 142.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.08.1955 - IV C 90.54
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1955 - IV C 22.54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.03.1954 - V B 32.54
- BVerwG, 25.02.1955 - IV C 22.54
- BVerwG, 31.03.1955 - IV C 22.54
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 05.09.1955 - IV C 100.54
Rechtsmittel
Die Frage, wie zu verfahren sei, wenn ein Berechtigter mehrere Schäden erlitten und Zahlungen nach der Kriegssachschädenverordnung erhalten hat, deren Gegenwert später wieder verlorenging, ist durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - entschieden worden und ist daher nicht mehr klärungsbedürftig.
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