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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1399
BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71 (https://dejure.org/1972,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1972 - IV C 22.71 (https://dejure.org/1972,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1972 - IV C 22.71 (https://dejure.org/1972,1399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks - Verbindung von Bauwerk und Grundstück zu einem vorübergehenden Zweck - Rechtmäßigkeit einer gegen eine von mehreren Miteigentümern ergangenen Abbruchanordnung - Anfechtungsverfahren der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1972, 829
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.09.1971 - IV B 104.71

    Überleitung eines Fluchtlinienplanes - Notwendige Beiladung von Nebenberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).

    Der Senat hat unter Aufgabe der in dem Urteil vom 14. Januar 1966 ausgesprochenen Auffassung schon wiederholt entschieden, daß zu dem gegen eine Beseitigungsverfügung gerichteten Anfechtungsverfahren der Miteigentümer, gegen den (noch) keine Beseitigungsverfügung ergangen ist, nicht notwendig beigeladen werden muß, weil sein Miteigentum - wie bereits erwähnt - nicht die Recht - mäßigkeit der an den Anfechtungskläger gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern allenfalls ein Hindernis für deren, Vollzug darstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 172.67 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).

  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).

    Der Senat hat unter Aufgabe der in dem Urteil vom 14. Januar 1966 ausgesprochenen Auffassung schon wiederholt entschieden, daß zu dem gegen eine Beseitigungsverfügung gerichteten Anfechtungsverfahren der Miteigentümer, gegen den (noch) keine Beseitigungsverfügung ergangen ist, nicht notwendig beigeladen werden muß, weil sein Miteigentum - wie bereits erwähnt - nicht die Recht - mäßigkeit der an den Anfechtungskläger gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern allenfalls ein Hindernis für deren, Vollzug darstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 172.67 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).

  • BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65

    Aufforderung zur Beseitigung eines ohne behördliche Genehmigung errichteten …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Der dem offenbar entgegenstehenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) könne nicht gefolgt werden.

    Insofern hat auch das vom Berufungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) nichts anderes zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Der Beseitigung entgegenstehende Rechte solcher Nebenberechtigten berühren nicht die Rechtmäßigkeit der Abbruchverfügung, sondern allein ihre Durchsetzbarkeit (wie BVerwG IV C 42.69).
  • BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70

    Verfahrensfehler auf Grund Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Verhältnis von …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).
  • BVerwG, 05.09.1968 - IV B 172.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abbruchsverfügung betreffend …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Der Senat hat unter Aufgabe der in dem Urteil vom 14. Januar 1966 ausgesprochenen Auffassung schon wiederholt entschieden, daß zu dem gegen eine Beseitigungsverfügung gerichteten Anfechtungsverfahren der Miteigentümer, gegen den (noch) keine Beseitigungsverfügung ergangen ist, nicht notwendig beigeladen werden muß, weil sein Miteigentum - wie bereits erwähnt - nicht die Recht - mäßigkeit der an den Anfechtungskläger gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern allenfalls ein Hindernis für deren, Vollzug darstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 172.67 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).
  • BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).
  • VGH Hessen, 25.06.1971 - IV OE 15/69
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
    Daß das Berufungsgericht in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 25. Juni 1971 - IV OE 15/69 -) seine Ansicht geändert hat, muß für die hier zu treffende Revisionsentscheidung unberücksichtigt bleiben.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Der Beseitigung entgegenstehende Rechte solcher Nebenberechtigter berühren nicht die Rechtmäßigkeit der Abbruchverfügung, sondern allein ihre Durchsetzbarkeit (wie Leitsatz zu BVerwG IV C 22.71).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22

    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

    Der Antragsteller kann sich derzeit jedenfalls deshalb nicht auf das Fehlen einer Duldungsverfügung berufen, weil dies zwar ein Vollstreckungshindernis darstellen könnte, die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts aber unberührt lassen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 - juris, Rn. 18;… Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 - juris, Rn. 5; OVG BBg…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - OVG 11 S 77.18 - juris Rn. 11; NdsOVG…, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 15 MF 21/15 - juris Rn. 36 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zugangsstegs; Zugangs steht als …

    Das Verwaltungsgericht weist insofern zu Recht darauf hin, dass das Fehlen einer Duldungsverfügung "nicht die Rechtmäßigkeit" der Ordnungsverfügung berührt; Rechte Dritter berühren vielmehr allein deren Durchsetzbarkeit (BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 -, juris, Rn. 18 m.w.N., Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16/91 - juris, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09

    Erfordernis einer Duldungsverfügung gegen Miteigentümer; zweifache Androhung …

    Richtig ist auch, dass das Miteigentum eines Dritten ein Hindernis für den Vollzug einer Beseitigungsverfügung darstellt und eine solche Maßnahme nur erzwungen werden darf, wenn auch dem Miteigentümer gegenüber eine unanfechtbare oder vollziehbare Beseitigungs- oder Duldungsverfügung vorliegt (ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. nur Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 -, juris Rz. 18 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 9 K 6641/11

    Verpflichtung zur Beseitigung einer Terrasse auf einem Garagendach aufgrund der …

    Rn. 68 s. etwa BVerwG, Urteile vom 28. April 1972, IV C 42/69, BVerwGE 40, 101, und IV C 22/71, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 36; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 1996, 11 B 2310/96, BauR 1997, 457 = BRS 58 Nr. 223 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 9 K 6566/11

    Beseitigung einer Terrasse auf einem Garagendach bei Vorliegen einer …

    Rn. 60 s. etwa BVerwG, Urteile vom 28. April 1972, IV C 42/69, BVerwGE 40, 101, und IV C 22/71, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 36; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 1996, 11 B 2310/96, BauR 1997, 457 = BRS 58 Nr. 223 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 247/92

    Baurechtliche Verfügung gegen Eigentümer auf Duldung einer Abbruchanordnung …

    Eine derartige Maßnahme ist vielmehr nur dann erforderlich, wenn durch sie ein eigenes Recht des Adressaten, das dem Vollzug der Abbruchsanordnung entgegensteht, überwunden werden muß (BVerwG Urt. v. 28.04.1992 - IV C 22.71 - DÖV 1972, 829 vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, U. v. 14.05.1976 - III 741/75 - NJW 1977, 861).
  • OVG Saarland, 12.10.1988 - 2 W 472/88

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Aufstellung eines mobilen Verkaufsstandes im …

    Auch ist sonst nichts für die Annahme ersichtlich, sie sei an dem durch das Aufstellungsverbot zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner ausgelösten Rechtsverhältnis derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen könne (ebenso BVerwG, DÖV 1972, 829 = DVBl. 1973, 285 Leits. Nr. 84; DVBl. 1973, 914 Leits. Nr. 149, in bezug auf die Inhaber von Nebenrechten an einer von einer Beseitigungsverfügung erfaßten baulischen Anlage; NVwZ 1988, 730, in bezug auf den Eigentümer und Vermieter eines von einem Benutzungsverbot gegenüber dem Untermieter betroffenen Gebäudeteils).
  • VG Köln, 11.10.2011 - 14 K 3609/09

    Grundsätzliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zum Anschluss seines …

    Rn. 32 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 -, juris.
  • VG Würzburg, 18.07.2008 - W 5 K 07.1466

    Beseitigungsanordnung; Nebengebäude im Außenbereich; Schafhaltung im Nebenerwerb; …

    2) Sollte eine Duldungsanordnung - angesichts des inzwischen von der Betreuerin des Grundstückseigentümers erklärten Einverständnisses - überhaupt noch nötig sein, so wäre das Fehlen dieser Anordnung nur ein Vollstreckungshindernis, führte aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Beseitigungsanordnung (vgl. VG Würzburg, U.v. 23.05.2006, W 4 K 05.592; BVerwG, U.v. 28.04.1972, IV C 22.71, BVerwGE 40, 101 ).
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