Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1961 - IV C 221.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.07.1959 - IV C 221.59
- BVerwG, 24.11.1961 - IV C 221.59
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 15.12.1966 - III C 212.64
Einbringung von in Deutschland gekauften Wirtschaftsgütern in einen aus …
Die hier vertretene Auffassung stimmt im Ergebnis überein mit der im Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 221.59 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 18) zum Ausdruck gebrachten Ansicht, nach der Wirtschaftsgüter, die mit Mitteln des Nationalitätenvermögens hinzuerworben sind, eine nachträgliche Wertsteigerung des Betriebes darstellen und deshalb weder nach § 9 der 7. FeststellungsDV noch nach allgemeinen Vorschriften des Feststellungsgesetzes zu einer Schadensfeststellung führen können.Diese Vorschrift verweist entsprechend dem Grundsatz des § 359 Abs. 1 LAG, § 11 a Abs. 1 FG nicht auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 der 7. FeststellungsDV, sondern nur auf dessen Absatz 2. Unter Kaufpreis im Sinne des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV sind deshalb nur die nicht aus dem Nationalitätenvermögen unmittelbar oder mittelbar stammenden Mittel, also grundsätzlich nur die mitgebrachten Mittel zu verstehen (so auch Urteil vom 24. November 1961 a.a.O.).
- BVerwG, 30.08.1962 - III C 67.61
Anspruch auf Ausgleichsleistung für den von ihrem Ehemann beim Erwerb des …
Ebenso wie der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (vgl.Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 205.59 - [ZLA 1962 S. 75 = RLA 1962 S. 136 - MtBl. BAA 1962 S. 290], Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 221.59 - [ZLA 1962 S. 77 = RLA 1962 B. 151 = Mtbl. - BVerwG, 22.03.1963 - IV C 227.61
Rechtsmittel
Voraussetzung wäre allerdings, daß der Kläger die Gegenstände nicht im besetzten Gebiet erworben, sondern sie in das besetzte Gebiet überführt hatte (vgl. hierzu Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 221.59 -, abgedruckt bei Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 18). - BVerwG, 04.11.1964 - III B 85.64 Die Revision gegen das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts war zuzulassen, da im Anschluß an das Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 221.59 - die grundsätzliche Rechtsfrage zu klären ist, wann Vermögensgegenstände in Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erworben worden sind und unter welchen Voraussatzungen deren vertreibungsbedingter Verlust entschädigungsfähig ist.
- BVerwG, 09.03.1962 - IV B 177.61
Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Ein in das …
Daß die Regelung des § 9 der 11. LeistungsDV-LA sich im Rannen der gesetzlichen Ermächtigung hält, hat der beschließende Senat mit ausführlicher Begründung bereits in dem Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 205.59 - entschieden und in dem Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 221.59 - bestätigt.
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