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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,69
BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66 (https://dejure.org/1968,69)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1968 - IV C 23.66 (https://dejure.org/1968,69)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1968 - IV C 23.66 (https://dejure.org/1968,69)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) erfolgte Teilherstellung einer Erschließungsanlage - Fertigstellung einer Erschließungsanlage nach Inkrafttreten des die Beitragspflicht regelnden Gesetzes - Ermäßigungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 131 Abs. 2; BBauG § 133 Abs. 4
    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte Teilherstellung einer Erschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1968, 277
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66
    Der erkennende Senat hat es als zweckmäßig und gerecht angesehen, Eckgrundstücke in Wohngebieten hinsichtlich der Anliegerbeiträge bevorzugt zu behandeln, wenn er auch keine verfassungsmäßigen Bedenken dagegen ausgesprochen hat, daß sie für jede Straße voll zum Erschließungsbeitrag herangezogen werden (Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 [BVerwGE 25, 147]).
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66
    Voraussetzung für die Anwendung alten Rechts ist vielmehr eine in der alten Satzung bereits vorgesehene Kostenspaltung, die für den einzelnen Fall freilich auch noch des Spaltungsbeschlusses bedarf (vgl. hierzu auch Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - [BVerwGE 26, 180]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 116.65

    Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66
    Zwar kann eine Kostenspaltung in der Regel auch nachträglich durch Ortssatzung eingeführt werden (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 116.65 - [NJW 1968, 124]).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Die Zulässigkeit einer abschnittsweisen Abrechnung findet eine bundesrechtliche Schranke vor allem im Willkürverbot (vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - UA S. 7).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Eine solche Modifikation durch Satzung ist nach § 131 Abs. 2 BBauG erlaubt (vgl. u.a. Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94 f.] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [159]).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Die der Beitragserhebung zugrunde zulegenden Berechnungsabschnitte können von den tatsächlichen Bauabschnitten abweichen, wenn dies nicht zu willkürlichen Beitragserhebungen führt (BVerwG, Urt. v. 29.5.1968, IV C 23.66, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25, juris LS;… Urt. v. 15.9.1978, IV C 50.76, BVerwGE 56, 238, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Ermäßigungen für Eckgrundstücke können auf die anderen von der Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 23.66 und 96.66).

    Der erkennende Senat hat in der Sache BVerwG IV C 23.66 (ZMR 1968, 277) ausgesprochen, daß die Ermäßigungen von Erschließungsbeiträgen für Eckgrundstücke, die satzungsgemäß festgelegt sind, auf die übrigen Anlieger der Erschließungsanlage umgelegt werden können, ohne daß dies in der Satzung ausdrücklich festgelegt zu sein braucht.

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Die Gewährung einer Eckermäßigung muß nicht (durch "Umverteilung") zu Lasten der anderen erschlossenen Grundstücke gehen; sie kann vielmehr auch Ausdruck eines (nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG zu beurteilenden) Beitragserlasses sein (s. Urteil vom 29. Mai 1968 a.a.O. S. 94 f.).

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …

    Eine Abschnittsbildung darf sich aber nicht nach der - mehr oder weniger zufälligen - Ausbaulänge einer Straße richten; Abschnitte im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG sind vielmehr nur solche Straßen-Teillängen, die durch erkennbare Markierungen - etwa einmündende Straßen - begrenzt sind (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - ZMR 1968, 277 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Teilanlage bereits im Wege der Kostenspaltung abgerechnet worden ist, muß es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates dabei verbleiben (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [DWW 1968, 340]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

    Eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes insgesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage ist nur dann nach dem alten Recht abzurechnen, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66 und BVerwG IV C 30.67).

    Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 2.66 (ZMR 1968, 277).

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands; …

    Für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage kann der Erschließungsaufwand nur dann getrennt ermittelt werden, wenn die Abschnittsbildung nicht willkürlich ist (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66).

    Es würde bei der vorgesehenen Ausführung der Straßenmündung zu einer ungleichen Belastung der erschlossenen Grundstücke führen (BVerwG IV C 23.66 in BayBgm. 1968, 274).

  • BVerwG, 22.03.1971 - IV B 118.70

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach …

    Soweit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG IV C 23.66 (ZMR 1968, 277) etwas anderes besagt, ist der Widerspruch durch Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - im Sinne der Entscheidung BVerwG IV C 30.67 behoben worden.

    Eine Abweichung von BVerwG IV C 23.66 ist mithin nicht mehr beachtlich.

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 24.69

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 B 63.16

    Erschließungsbeitragsrecht: Anforderungen an eine satzungsrechtliche …

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer …

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der …

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte …

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen …

  • VG Düsseldorf, 05.03.2002 - 17 K 6590/00

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen; …

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als …

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 68.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 130.68

    Herstellung einer Straße vor Inkrafttreten des BBauG

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck - …

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße - …

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 63.69

    Abrechnung alter Teilmaßnahmen nach dem neuen Erschließungsrecht - Anwendung …

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als …

  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 150.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.08.1975 - 4 B 104.75

    Herstellung einer Teilanlage vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) - …

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 143.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eigentümer von bereits bebauten …

  • VG Lüneburg, 23.05.2007 - 3 B 1/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; …

  • BVerwG, 23.12.1975 - 4 B 150.75

    Zulässigkeit der Ablösung der Beitragspflicht ohne ausdrückliche Vereinbarung - …

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