Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1973 - IV C 23.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kosten
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.12.1972 - IV OE 66/72
- BVerwG, 06.08.1973 - IV C 23.73
Wird zitiert von ...
- VG Dessau, 18.08.2005 - 1 A 318/04 Auf die Gleichartigkeit der inneren Gebäudeeinteilung kommt es dagegen nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Juni 1979 - IV C 23.73 -, NJW 1980, S. 1010;… Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 63.77 -, a.a.O.).
Ausschlaggebend ist, ob der vorgesehene Wiederaufbau noch in die ihm vorgegebene Situation passt, ob er - anders ausgedrückt - noch die "Lücke" wiederausfüllt, die mit der Vernichtung des alten Gebäudes entstanden ist oder ob sich infolge des Zeitablaufs die Situation bereits auf das Unterbleiben eines Wiederaufbaus eingestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Juni 1979 - IV C 23.73 -, a.a.O.).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Grundstückseigentümer etwaige Zeitverzögerungen schuldhaft zu vertreten haben oder nicht; denn es kommt nicht auf eine Art Vorwerfbarkeit, d.h. darauf an, ob der Betroffene alles getan hat, um den Wiederaufbau zügig voranzutreiben, sondern einzig und allein, ob der vorgesehene Wiederaufbau objektiv in die ihm vorgegebene Situation passt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Juni 1979 - IV C 23.73 -, a.a.O.).
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