Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1959 - IV C 231.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 14.05.1957 - 4/5 KL 352/56
- BVerwG, 16.01.1959 - IV C 231.57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.02.1958 - IV C 66.57
Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 231.57
Der erkennende Senat hat in feststehender Rechtsprechung dargelegt, daß die Ausgleichsbehörden an die von den Finanzbehörden festgestellten Einheitswerte bei der Errechnung des Schadens an Wirtschaftsgütern, die der Einheitswertfeststellung unterliegen, gebunden sind (Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 66.57 -, abgedruckt in RLA 58, 203). - BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 231.57
Daß gegen diese Gesetzesvorschrift verfassungsrechtliche Bedenken in ihrem jetzigen Wortlaut nicht erhoben werden können, hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem III. Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 250.55 -, abgedruckt in RLA 1958, 43 und Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 -, abgedruckt in BVerwGE 5, 333 und RLA 58, 154). - BVerwG, 11.10.1957 - IV C 250.55
Auszug aus BVerwG, 16.01.1959 - IV C 231.57
Daß gegen diese Gesetzesvorschrift verfassungsrechtliche Bedenken in ihrem jetzigen Wortlaut nicht erhoben werden können, hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem III. Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 250.55 -, abgedruckt in RLA 1958, 43 und Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 -, abgedruckt in BVerwGE 5, 333 und RLA 58, 154).
- BVerwG, 11.02.1960 - III C 352.58
Identität eines einzelnen Betriebes als Voraussetzung für den vorgeschriebenen …
Daß die Schadensfeststellung nach dem Einheitswertvergleich, verfassungsrechtlichen Normen nicht widerspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. Entscheidungen vom 5. September 1958 - BVerwG IV C 86.57 -, vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 -, vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 231.57 - und vom 27. Februar 1959 - BVerwGE 8, 185 [BVerwG 27.02.1959 - IV C 88/58] -). - BVerwG, 12.06.1959 - IV B 6.59
Rechtsmittel
In allen anderen Fällen sind die Ausgleichsbehörden bei der Berechnung von Schäden an Wirtschaftsgütern, die der Einheitsbewertung unterliegen, an die von den Finanzbehörden festgestellten Einheitswerte gebunden (vgl.Urteile vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 66.57 - in ZLA 58, 202, vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 231.57 -).
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