Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.06.1959 - XVI A 95.59
- BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1172 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.11.1958 - III C 129.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Etwaigen Mißbrauchsversuchen ist ein Riegel vorgeschoben durch die in der Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil BVerwG III C 129.57 vom 27. November 1958 - BVerwGE 8, 43; IV C 185.57 vom 16. April 1959 - ZLA 59, 196, Mtbl.Hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts scheinen die erwähnten Entscheidungen zwar nicht ganz übereinzustimmen, indem das Urteil BVerwG III C 129.57 von vor der Vertreibung bestehenden Ehen spricht, während das Urteil BVerwG IV C 185.57 das Bestehen der Ehe am Stichtag genügen lassen will.
- BVerwG, 16.04.1959 - IV C 185.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Etwaigen Mißbrauchsversuchen ist ein Riegel vorgeschoben durch die in der Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil BVerwG III C 129.57 vom 27. November 1958 - BVerwGE 8, 43; IV C 185.57 vom 16. April 1959 - ZLA 59, 196, Mtbl.Hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts scheinen die erwähnten Entscheidungen zwar nicht ganz übereinzustimmen, indem das Urteil BVerwG III C 129.57 von vor der Vertreibung bestehenden Ehen spricht, während das Urteil BVerwG IV C 185.57 das Bestehen der Ehe am Stichtag genügen lassen will.
- BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Dabei ist unerheblich, ob sie im Besitz eines Vertriebenenausweises mit oder ohne Vermerk über Vergünstigungsberechtigung ist; denn die Stichtagsvoraussetzungen sind für jeden Rechtsbereich gesondert zu prüfen (BVerwGE 6, 69).
- BVerwG, 28.03.1957 - III C 56.56
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Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Den Begriff "Kind" in § 230 LAG nur so eng zu verstehen, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch gebraucht wird, wofür sich der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwG III C 56.56 vom 28. März 1957 (RLA 57, 299, ZLA 57, 248 u. Mtbl. BAA 58, 49) einsetzt, hält der erkennende Senat nicht für geboten. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1956 - 1 A 73/56
Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
Der vom Oberverwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1956 (DÖV 1957, 431) zu § 94 BVFG angestellten Erwägung, es genüge, daß ein Flüchtling oder Vertriebener gleichzeitig mit seinen Familienangehörigen das Bundesgebiet betrete, ist jedenfalls für das Lastenausgleichsrecht nicht beizupflichten. - BVerwG, 24.06.1959 - VI C 382.56
Familienzusammenführung von Ehegatten i.S.d. § 4 Abs. 3 Gesetz zu Art. 131 GG als …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
BAA 59, 477 - für das Beamtenrecht zu vgl. Urteil BVerwG VI C 382.56 vom 24. Juni 1959 - BVerwGE 9, 33 -) entwickelte Anforderung an den Zeitpunkt, zu dem das Familienband spätestens bestanden haben muß.
- BVerwG, 09.01.1962 - Gr. Sen. 2.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …
Im Gegensatz zum III. Senat sei aber, wie der vorlegende Senat schon in seinem Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 238.59 - zum Ausdruck gebracht habe, der in § 230 Abs. 2 LAG verwendete Begriff "Kinder" weiter als im bürgerlichen Recht auszulegen.Der III. und IV. Senat haben in den Urteilen vom 28. März 1957 - BVerwG III C 56.56 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 238.59 - bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß der Begriff "Kinder" im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig ist.
Der IV. Senat hat im Vorlagebeschluß und in seinem Urteil BVerwG IV C 238.59 aber mit Recht ausgeführt, der Begriff "Kinder" in § 230 LAG sei nicht aus § 229 LAG zu gewinnen, weil ein innerer Zusammenhang mit dem in § 229 LAG a.F. geregelten Umkreis der "Geschädigten" nicht ersichtlich sei; dort stehe die Eigenschaft als Erbe im Vordergrund.
- BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
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Der Senat hat bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 238.59 vom 18. Dezember 1959 (ZLA 1960, 165; IFLA 1960, 134) ausgesprochen, daß diese Betrachtung nicht ohne weiteres im Lastenausgleichsrecht zu übernehmen ist, weil hier besondere, zeitliche Anforderungen an die Person des Aufnehmenden gestellt werden, die im Bundesvertriebenengesetz fehlen. - BVerwG, 18.12.1959 - IV C 85.59
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Daher hat der IV. Senat im Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 238.59 - ausgesprochen, es sei nicht angängig, bei der Anwendung der Vorschrift des § 230 LAG auf die Umschreibung des Begriffs in § 265 Abs. 2 Satz 2 LAG zurückzugreifen, weil dieser Vorschrift nur eine in bezug auf die Gewährung von Kriegsschadenrente beschränkte Bedeutung zukomme. - BVerwG, 13.10.1961 - IV C 66.60
Förderung der Zusammenführung zum Kreise der "Familie" gehöriger Personen als …
Der Senat verbleibt vielmehr bei seinem den Vorinstanzen offenbar noch nicht zugänglich gewesenen Erkenntnis vom 18. Dezember 1959 (BVerwG IV C 238.59 - ZLA 60, 165 -), daß jeder Zuzug zu einem Stiefkind als Familienzusammenführung anzuerkennen ist, wenn nur - wie hier unstreitig - das Stiefkindverhältnis am 31. Dezember 1952 schon begründet war. - BVerwG, 01.11.1961 - IV C 199.61
Pflicht eines gesetzlichen Vertreters und Bevollmächtigten zur Tragung der Kosten …
- Der Senat hatte der erst 1956 wegen zunehmender Hilfsbedürftigkeit aus der sowjetisch besetzten Zone zu ihrer bereits seit 1948 im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Pflegetochter zugezogenen heimatvertriebenen Beigeladenen zur Durchführung des Revisionsverfahrens das Armenrecht bewilligt, und zwar wegen Abweichung des den ergangenen Schadensfeststellungsbescheid - 3.400 RM - aufhebenden Urteils des Verwaltungsgerichts von der inzwischen feststehenden Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach auch der Zuzug zu einem echten Pflegekind eine Familienzusammenführung im Sinne von § 230 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - darstellt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 238.59 -, bestätigt durch Urteil vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 -).
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