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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1958 - IV C 240.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1063
BVerwG, 01.10.1958 - IV C 240.56 (https://dejure.org/1958,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1958 - IV C 240.56 (https://dejure.org/1958,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1958 - IV C 240.56 (https://dejure.org/1958,1063)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 260.60

    Rechtsmittel

    Kommt das Verwaltungsgericht hingegen bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Aufenthalt in Saaz nicht infolge von Kriegseinwirkungen genommen hat, so bedarf es der nochmaligen Überprüfung, ob Saaz für den Kläger unter Berücksichtigung seiner Angaben im Antrag auf Feststellung von Kriegssachschäden vom 3. November 1952 (Akten des Ausgleichsamtes - Schadensfeststellung -, Bl. 2 a ff.), nach denen Berlin "Hauptwohnsitz" und Saaz "Ausweichwohnsitz" gewesen ist, der bestimmende Wohnsitz war und bejahendenfalls, ob sich der Kläger u.a. wegen seiner Beteiligung an der A. (vgl. Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 -, vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -, vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 - und vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nrn. 10, 12, 18, 31 und 32) auf die widerlegbare Vermutung des § 239 Abs. 2 Satz 3 LAG (vgl. Urteile vom 31. März 1955 - BVerwG III C 22.54 -, vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 - und vom 1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 240.56 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. Nrn. 2, 15 und 40) mit Erfolg berufen kann.
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57

    Rechtsmittel

    ImUrteil vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 30.57 -, RLA 1959, 12, ist der IV. Senat der neuen Rechtsprechung des III. Senats gefolgt.
  • BVerwG, 17.08.1959 - IV C 189.59

    Rechtsmittel

    Die vorübergehende Stillegung des Betriebes steht einer Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht entgegen (BVerwG IV C 240.56).
  • BVerwG, 20.03.1962 - IV B 235.61

    Gewährung einer Entschädigungsrente neben Unterhaltshilfe

    Daß diese Vermutung widerlegbar ist, ist seit dem Urteil vom 1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 240.56 - (RLA 1959 S. 12) des beschließenden Senats ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
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