Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1960 - IV C 245.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Auswanderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.01.1959 - III LA 106.57
- BVerwG, 29.06.1960 - IV C 245.59
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des ständigen …
Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 245.59, BVerwG IV C 170.59 und BVerwG III C 318.57) die Auffassung vertreten, daß zum "ständigen Aufenthalt" in Unterscheidung von einem Aufenthalt an sich nicht nur eine gewisse tatsächliche Dauer des Aufenthalts gehöre, sondern auch eine entsprechende Absicht, für diese Dauer dort zu bleiben. - BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 32.78 Das bedeutet, daß ein ständiger Aufenthalt nur gegeben ist, wenn der Aufenthalt von "einer gewissen Dauer an sich" ist (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG 4 C 245.59 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 35]).
- BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 10.75
Erlittene Vermögensschäden in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands - …
Der kurze Zwischenaufenthalt der Klägerin in Berlin (West) genügt nicht den Anforderungen, die an einen ständigen Aufenthalt zu stellen sind (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1960 - BVerwG IV C 245.59 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 35]).
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