Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59, IV C 251.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung des Verlustes des Betriebsvermögens eines von dem Ehegatten betriebenen Friseurgeschäftes als unmittelbarer Kriegssachschaden - Voraussetzungen für die Annahme eines rechtsgeschäftlichen Beteiligungsverhältnisses i.R.d. geleisteten Mitarbeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.05.1959 - XVI A 253.58
- BVerwG, 26.11.1959 - IV C 250.59
- BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59, IV C 251.59
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
Der erkennende Senat hat in einem ähnlichen Fall die Möglichkeit des Eigentumserwerbs in diesem Sinne bejaht (BVerwG IV C 269.59 - Urteil vom 24. März 1961 -).Der erkennende Senat hat in dem Urteil BVerwG IV C 269.59 vom 24. März 1961 bereits auf die Möglichkeit einer solchen Auswirkung der Innengesellschaft hingewiesen.
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
Einen solchen Wandel der Rechtsauffassung hat auch der Bundesgerichtshof bereits in einem im Dezember 1952 entschiedenen Fall bestätigt, in dem eine im Jahre 1948 geschiedene Ehefrau Ansprüche auf die Geschäftseinrichtung eines mit dem früheren Ehemann gemeinsam betriebenen und inzwischen aufgegebenen Gaststättenbetriebes geltend macht (BGHZ 8, 249). - BVerwG, 21.10.1960 - IV C 329.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
Von einem Kleingewerbebetrieb, in der, beide Ehegatten mitarbeiten, will der Senat annehmen, daß er in der Regel beiden Eheleuten zu gleichen Teilen gehört (BVerwG IV C 329.59 in BVerwGE 11, 167 [BVerwG 21.10.1960 - BVerwG IV C 329.59]). - BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
Der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für den Betrieb einer Gastwirtschaft die Begründung einer Innengesellschaft bejaht und daraus die für die Entscheidung seines Falles genügende Feststellung getroffen, daß die Ehefrau jedenfalls als Geschäftsfrau das Recht gehabt habe, selbständig Nutzungen aus dem Betrieb zu ziehen (BVerwG III C 268.57 in MDR 60, 73). - BVerwG, 03.12.1958 - IV C 104.58
Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
Ehemannes angelegt, worden war (BVerwG IV C 104.58 in RLA 59, 93).
- BVerwG, 19.09.1962 - IV C 72.61
Möglichkeit eines stillschweigenden Erwerbs von rechtlichem oder wirtschaftlichem …
Die Begründung einer Innengesellschaft mit entsprechender Auswirkung setzt einen Beteiligungswillen voraus, auf den aus äußeren Umständen geschlossen werden kann (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59, BVerwG IV C 329.59).Zwar hält der erkennende Senat an seiner Rechtsprechung fest, nach der unter Ehegatten eine Innengesellschaft auch stillschweigend begründet werden kann, etwa dann, wenn die Ehefrau über ihre sich nach § 1356 a.F. BGB ergebende Verpflichtung im Geschäft des Ehemannes mitgearbeitet hat (BVerwG IV C 269.59 in RLA 62, 249; BVerwG IV C 104.58 in RLA 59, 93; BVerwG IV C 329.59 in RLA 61, 26; BVerwG IV C 250.59 in RLA 61, 314).
- BVerwG, 23.03.1962 - IV C 171.61
Voraussetzungen für die Begründung von wirtschaftlichem Miteigentum der Ehefrau …
Hierzu ist vorab zu bemerken, daß die Heirat mit Einbringung der 15.000 M bereits 1912, die schwere, zur dauernden Erwerbsunfähigkeit des Mannes führende Verletzung bereits 1917 geschah, das Erbhofrecht (zunächst preuß. Bäuerliches Erbhofrecht, sodann Reichserbhofgesetz) aber in S ... erst 1933 eingeführt wurde, also bereits einen gewissen zugunsten der Ehefrau eingetretenen Rechtszustand vorfand; daß nicht etwa erst der Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes solche Betrachtung ermöglicht, ist in der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen BVerwG IV C 250.59 und BVerwG IV C 269.59, bereits ausgesprochen.Für das weitere Verfahren der Ausgleichsbehörden sei zur Höhe der Beteiligung der Ehefrau bemerkt: Im Urteil BVerwG IV C 126.60 vom 7. Oktober 1960 ist, mehr beiläufig, gesagt, im Zweifel sei eine Beteiligung zur Hälfte anzunehmen; auch im Urteil BVerwG IV C 250.59 vom 26. Mai 1961 ist die Annahme einer solchen Beteiligung als "angemessen" bezeichnet (im lediglich rückverweisenden Urteil BVerwG IV C 269.59 vom 24. März 1961 ist zum Umfang der Beteiligung nicht Stellung genommen).
- BVerwG, 29.01.1963 - III C 242.61
Rechtsmittel
Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG III C 268.57; IV C 104.58; IV C 250.59/IV C 251.59; IV C 329.59; IV C 72.61.Dabei wird das Verwaltungsgericht auch die in den Urteilen das IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - (RLA 19.62 S. 249 ), vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 250.59/IV C 251.59 - (RLA 1961 S. 314) (mit weiteren Nachweisen) und vom 19. September 1962 - BVerwG IV C 7.2.61 - (ZLA 1963 S. 14) erörterten Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben, in denen das Urteil des erkennenden Senats vom 3. September 1959 ausdrücklich bestätigt wird.
- BVerwG, 13.05.1964 - IV C 46.63
Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines …
Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59 und BVerwG IV C 329.59.Verwiesen wird auf die Urteile BVerwG III C 268.57, BVerwG IV C 104.58, BVerwG IV C 250.59, BVerwG IV C 329.59, die bei Buchholz unter 427.3, § 13 LAG Nr. 52, § 15 LAG Nr. 15, § 229 LAG Nr. 19, § 13 LAG Nr. 61 abgedruckt sind.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1959 - IV C 250.59, IV C 251.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Armenrecht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.05.1959 - XVI A 253.58
- BVerwG, 26.11.1959 - IV C 250.59, IV C 251.59
- BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59
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