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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1960 - IV C 254.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1726
BVerwG, 29.04.1960 - IV C 254.59 (https://dejure.org/1960,1726)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1960 - IV C 254.59 (https://dejure.org/1960,1726)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1960 - IV C 254.59 (https://dejure.org/1960,1726)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 298.59

    Rechtsmittel

    Ob die Bemühungen des Klägers, dessen deutsche Staatsangehörigkeit nicht erst wie die der Volksdeutschen aus den Balkanstaaten geklärt zu werden brauchte, um die für die Übersiedlung nach Deutschland erforderlichen Papiere rechtzeitig waren und ob er diese Papiere so zeitig erhalten hat, daß er noch vor dem 31. Dezember 1952 hätte in Deutschland eintreffen können (§ 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LAG) (zu vgl. Urteil BVerwG IV C 254.59 vom 29. April 1960 und IV C 404.57 vom 11. November 1960), kann dahingestellt bleibend Keinesfalls kann seine Aufenthaltnahme im Bundesgebiet als "unverzüglich" nach Aushändigung dieser Urkunden geschehen (§ 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LAG) angesehen werden.
  • BVerwG, 27.11.1964 - IV C 144.64

    Ständiger Aufenthalt bei Geltendmachung eines Vertreibungsschadens - Versäumung …

    Nach dem Urteil vom 29. April 1960 - BVerwG IV C 254.59 - (abgedr. bei Buchholz BVerwG 427.3, § 230 Nr. 32) muß die Rechtzeitigkeit der ständigen Aufenthaltnahme im Bundesgebiet durch nicht rechtzeitige Aushändigung der Ein- und Ausreisepapiere verhindert worden sein.
  • BVerwG, 17.09.1964 - III C 86.60

    Antragsberechtigung für die Feststellung von Vertreibungsschäden - Fiktion der …

    Im Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 29. April 1960 - BVerwG IV C 254.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 230 LAG Nr. 32]) ist daran festzuhalten, daß die Fiktion des § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG dann nicht in Betracht kommt, wenn die verspätete Aufenthaltnahme im Gebiet der Bundesrepublik nicht auf nichtrechtzeitiger Aushändigung der Reisepapiere, sondern auf anderen Ursachen beruht.
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