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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1962 - IV C 26.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,814
BVerwG, 12.12.1962 - IV C 26.60 (https://dejure.org/1962,814)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1962 - IV C 26.60 (https://dejure.org/1962,814)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1962 - IV C 26.60 (https://dejure.org/1962,814)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - IV C 26.60
    Daher hat der Senat schon in demUrteil vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 240.55 - (s. Buchholz 427.3 zu § 13 LAG Nr. 30) ausgesprochen, daß das kriegsbedingte Ruhen eines Betriebes seine Eigenschaft als "Betriebsvermögen" im Sinne des Lastenausgleichsrechts unberührt lasse.
  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - IV C 26.60
    Von den in Erwägung zu ziehenden Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (Nr. 1) ind Gegenständen der Berufsausübung (Nr. 2 a) kommen die als verloren angemeldeten Bestrahlungskörper nur als Teile eines Betriebsvermögens in Betracht, da die Klägerin nicht einem gehobenen freien Beruf angehörte, zu dem nach der Rechtsprechung des Senats lediglich rein künstlerische oder wissenschaftliche Betätigungen ausschließlich schöpferischer, forschender oder schriftstellerischer Natur zu zählen sind (vgl. u.a.Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 -, abgedruckt bei Buchholz unter 427.2, § 13 FG Nr. 3).
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 132.63

    Altsparerentschädigung für Währungsverluste - Begriff des Betriebsvermögens - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung zum Lastenausgleichsgesetz ausgesprochen, daß die Auslegung des Begriffes "Betriebsvermögen" in Anlehnung an das Bewertungsgesetz nur insoweit gelte, als hiermit die aus dem Lastenausgleichsgesetz erkennbare Zielsetzung eines gerechten Lastenausgleichs nicht im Widerspruch stehe; eine vom Gesetzgeber aus steuerlichen Gründen geschaffene Rechtswohltat zugunsten bestimmter Steuerzahler könne sich daher nicht zuungunsten der Betroffenen auf dem Gebiet des Lastenausgleichs auswirken; dies gelte namentlich in den Fällen, wo aus Gründen einer gerechten und zweckmäßigen Besteuerung steuerrechtlich kein Betriebsvermögen vorliege (vgl.Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 300.59 - [RLA 1961, 302 = ZLA 1961, 212 = Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 38];Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG IV C 26.60 - [RLA 1963, 138]).

    15 FG Nr. 6];Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG IV C 26.60 - a.a.O.;Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG IV C 105.63 - [ZLA 1964, 276 = DVBl. 1964, 874]).

  • BVerwG, 13.02.1964 - III C 279.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat meint aber, daß diese Ausführungen in Anbetracht der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Jahres 1944 in Krakau in Verbindung mit der Tatsache, daß die Stillegung gegen den Willen des Klägers verfügt wurde, nicht ausreichen, um die Annahme zu rechtfertigen, daß die zum Betrieb gehörenden Gegenstände durch die Stillegungsverfügung ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen verloren haben, zumal selbst die Betriebsbereinigungsverordnung vom 20. Januar 1943, die die Grundlage für den Stillegungsbescheid bildete, in ihrem § 8 eine Wiedereröffnung des Betriebes mit Genehmigung zuließ (siehe hierzu Urteile vom 12. Dezember 1962 - BVerwG IV C 26.60 - und vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 29.57 - [ZLA 1959 S. 183 = RLA 1959 S. 168]).
  • BVerwG, 27.02.1967 - IV CB 10.67

    Verkennung des Begriffs der Glaubhaftmachung durch ein Gericht - Nutzung von …

    Wenn die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht habe das Urteil BVerwG IV C 26.60 vom 12. Dezember 1962 nicht hinreichend beachtet, so will sie damit offenbar vorbringen, das Verwaltungsgericht habe die bei der Zurückverweisung des Rechtsstreits bindend ausgesprochenen Weisungen des Bundesverwaltungsgerichts (§ 144 Abs. 6 VwGO) mißachtet.
  • BVerwG, 11.02.1963 - IV C 65.60

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Gewährung einer …

    Insoweit wird auf das Urteil des Senats in Sachen der Klägerin vom 12. Dezember 1962 - BVerwG IV C 26.60 - Bezug genommen, in dem zu dieser entscheidenden Frage eingehend Stellung genommen wird.
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