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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61   

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https://dejure.org/1962,732
BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,732)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,732)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,732)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 163.59
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61
    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, daß Voraussetzung der Ausweisentziehung hiernach ein verschuldeter oder nichtverschuldeter Irrtum über die tatsächlichen Umstände ist; eine unrichtige rechtliche Beurteilung dieser tatsächlichen Umstände kann die Entziehung des Vertriebenenausweises nicht rechtfertigen (BVerwGE 9, 273).
  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61
    Die mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts erkennen diese Bindung jedoch nur solchen Ausweisen zu, die nach Inkrafttreten der mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) eingeführten Vorschrift des § 15 Abs. 5 BVFG ausgestellt worden sind (BVerwG III C 150.57 in NJW 1958 S. 804; BVerwG IV C 38.58 in RLA 1958 S. 125).
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61
    Damit besteht eine Bindungswirkung auch für den Bereich des Lastenausgleiches (BVerwG IV C 267.57 in BVerwGE 6, 69).
  • BVerwG, 07.02.1958 - IV C 38.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61
    Die mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts erkennen diese Bindung jedoch nur solchen Ausweisen zu, die nach Inkrafttreten der mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) eingeführten Vorschrift des § 15 Abs. 5 BVFG ausgestellt worden sind (BVerwG III C 150.57 in NJW 1958 S. 804; BVerwG IV C 38.58 in RLA 1958 S. 125).
  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 148.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61
    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß kraft gesetzlicher Fiktion der bestimmende Wohnsitz an dem Ort besteht, an dem die Familienangehörigen gewohnt haben (BVerwG IV C 148.59 in ZLA 1961 S. 295).
  • BVerwG, 10.01.1963 - IV B 159.62

    Bindungswirkung des Vertriebenenausweises erst nach Rechtsänderung - Begriff des …

    Ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis bindet hinsichtlich der Vertriebeneneigenschaft die Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht, wenn seine Entziehung nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 261.61).

    Daß sogenannte alte Vertriebenenausweise eine bindende Wirkung auch dadurch nicht erhalten, daß nach dem genannten Stichtage ihre Entziehung überprüft und abgelehnt worden ist, hat der erkennende Senat durch Urteil vom 28. September 1962 entschieden (BVerwG IV C 261.61).

  • BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63

    Entziehung eines Vertriebenenausweises

    Durch einen vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellten Vertriebenenausweis wird die Vertriebeneneigenschaft gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten auch dann nicht mit bindender Wirkung festgestellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung - Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und vom 12. September 1963 BVerwG III C 157.61 -).

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 -, dem der erkennende Senat sich in seinem Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis die Vertriebeneneigenschaft mit Bindungswirkung für Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht feststellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (vgl. hierzu auch noch das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76] und den Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).

  • BVerwG, 12.09.1963 - III C 157.61

    Rechtsmittel

    Ein solcher (früher) Vertriebenenausweis erlangt die gesetzliche Bindungswirkung auch nicht dadurch, daß seine Einziehung (§ 18 BVFG) nach Einführung der Bindungswirkung durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wieder aufgehoben worden ist (Fortführung von BVerwGE 9, 273; Bestätigung von BVerwG IV C 261.61, Urteil vom 28. September 1962; BVerwG IV C 150.60 , Urteil vom 19. Dezember 1962 und BVerwG IV B 159.62, Beschluß vom 10. Januar 1963).

    Dies hat der IV., ebenfalls mit der Entscheidung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - [ZLA 1963 S. 39 - RLA 1963 S. 121 = Buchholz a.a.O. Nr. 27];… Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963 S. 76 = RLA 1963 S. 187 = Buchholz a.a.O. Nr. 29] und Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 150.60

    Behördliche und gerichtliche Bindungswirkung eines vor der Einführung der …

    Ein solcher (alter) Vertriebenenausweis erlangt eine Bindungswirkung auch nicht dadurch, daß seine Entziehung nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung unanfechtbar oder rechtskräftig wieder aufgehoben worden ist (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 261.61, Urteil vom 28. September 1962).

    Mit der Frage, ob die nach dem für die Bindungswirkung geltenden Stichtage erfolgte Entziehung des Ausweises eine neue Entscheidung über die Ausstellung des Ausweises darstellt, die ihrerseits nunmehr bindende Wirkung für Behörden und Gerichte hat, hatte sich der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 261.61 zu befassen.

  • BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines …

    Der Beschwerde ist zwar einzuräumen, daß das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1962 - BVerwG 4 C 261.61 - (Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 27) in seinem entscheidenden Inhalt nicht einschlägig ist, weil in dieser Entscheidung über einen Flüchtlingsausweis zu befinden war, der vor Einführung der Bindungswirkung durch § 15 Abs. 5 BVFG erteilt worden war.
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 8.65

    Gewährung von Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem …

    Mangels vollständiger Prüfung komme dieser Entscheidung die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 BVFG nicht zu (vgl. Urteile vom 28. November 1957 [BVerwGE 6, 42] und vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 - [ZLA 1958, 203], Beschluß vom 26. Oktober 1961 - BVerwG IV B 104.61 - [ZLA 1963, 39], Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - [ZLA 1963, 39] und vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76], Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 - [ZLA 1964, 23] und Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - [ZLA 1964, 23] und vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 52.63 - [ZLA 1965, 298]).
  • BVerwG, 25.01.1967 - III C 67.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Ausstellung eines Vertriebenenausweises

    Der Beschwerdebescheid vom 15. März 1960, der den Bescheid vom 9. Juli 1957, mit dem der Vertriebenenausweis eingezogen war, wieder aufgehoben hat, stellt keine bindende Entscheidung nach § 15 Abs. 5 BVFG dar (vgl. Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 52.63 -).
  • BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62

    Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung der mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts tritt die in § 15 Abs. 5 BVFG ausgesprochene Bindungswirkung aller Behörden und Stellen an die Entscheidungen der Flüchtlingsbehörden nicht rückwirkend, sondern nur hinsichtlich der Ausweise ein, die nach dem Inkrafttreten dieser erst mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) eingeführten Vorschrift ausgestellt worden sind (vgl. Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - [BVerwGE 6, 42 = NJW 1958 S. 804] und Urteil vom 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 38.58 - [RLA 1958 S. 125], ferner zuletzt Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963 S. 76]).
  • BVerwG, 21.03.1963 - III B 53.62
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts steht im Widerspruch mit den nach seinem Urteil ergangenen Entscheidungen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - undvom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1962 - IV C 261.61   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 12.03.1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,2774)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,2774)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1962 - IV C 261.61 (https://dejure.org/1962,2774)
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