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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,545
BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59 (https://dejure.org/1961,545)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1961 - IV C 269.59 (https://dejure.org/1961,545)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1961 - IV C 269.59 (https://dejure.org/1961,545)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59
    Einen solchen Wandel der Rechtsauffassung hat insbesondere auch der Bundesgerichtshof in einem im Dezember 1952 entschiedenen Falle bestätigt, in dem eine im Jahre 1948 geschiedene Ehefrau Ansprüche auf das Inventar eines mit dem früheren Ehemann gemeinsam betriebenen und inzwischen aufgegebenen Gaststättenbetriebes geltend machte (BGHZ 8, 249).
  • BVerwG, 21.10.1960 - IV C 329.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59
    Von einem Kleingewerbebetrieb, in dem beide Ehegatten mitarbeiten, will der Senat annehmen, daß er in der Regel beiden zu gleichen Teilen gehört (BVerwG IV C 329.59 in RLA 1961, 26).
  • BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59
    Der III. Senat hat ebenfalls für den Betrieb einer Gastwirtschaft die Begründung einer Innengesellschaft bejaht und daraus die für die Entscheidung des Falles genügende Feststellung getroffen, daß die Ehefrau jedenfalls als Geschäftsfrau das Recht gehabt habe, selbständig Nutzungen aus dem Betrieb zu ziehen (BVerwG III C 268.57 in RLA 1960, 60).
  • BVerwG, 03.12.1958 - IV C 104.58
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59
    Der erkennende Senat hat es für möglich erachtet, daß eine in einer Fleischerei mithelfende Ehefrau Ansprüche auf ein Sparguthaben hat, das aus Erträgnissen des Geschäftes auf den Namen des Ehemannes angelegt worden war (vgl. BVerwG IV C 104.58 in RLA 1959, 93).
  • BVerwG, 23.03.1962 - IV C 171.61

    Voraussetzungen für die Begründung von wirtschaftlichem Miteigentum der Ehefrau …

    Daß so bisher nur bei Betrieben des Handwerks oder des Einzelhandels (im Urteil BVerwG IV C 104.58/126.6O Fleischerei, im Urteil BVerwG IV C 250.39 Friseurgeschäft, im Urteil BVerwG IV C 269.59 Fisch- und Feinkostladen) entschieden ist, steht der Anwendung des Rechtssatzes für eine auf einem Grundstück beruhende, Landwirtschaft nicht entgegen; daß Grundstückseigentum durchweg an eine Grundbucheintragung gebunden ist, ist wichtig nur dafür, wer rechtlicher Eigentümer ist.

    Hierzu ist vorab zu bemerken, daß die Heirat mit Einbringung der 15.000 M bereits 1912, die schwere, zur dauernden Erwerbsunfähigkeit des Mannes führende Verletzung bereits 1917 geschah, das Erbhofrecht (zunächst preuß. Bäuerliches Erbhofrecht, sodann Reichserbhofgesetz) aber in S ... erst 1933 eingeführt wurde, also bereits einen gewissen zugunsten der Ehefrau eingetretenen Rechtszustand vorfand; daß nicht etwa erst der Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes solche Betrachtung ermöglicht, ist in der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen BVerwG IV C 250.59 und BVerwG IV C 269.59, bereits ausgesprochen.

    Für das weitere Verfahren der Ausgleichsbehörden sei zur Höhe der Beteiligung der Ehefrau bemerkt: Im Urteil BVerwG IV C 126.60 vom 7. Oktober 1960 ist, mehr beiläufig, gesagt, im Zweifel sei eine Beteiligung zur Hälfte anzunehmen; auch im Urteil BVerwG IV C 250.59 vom 26. Mai 1961 ist die Annahme einer solchen Beteiligung als "angemessen" bezeichnet (im lediglich rückverweisenden Urteil BVerwG IV C 269.59 vom 24. März 1961 ist zum Umfang der Beteiligung nicht Stellung genommen).

  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 33.63

    Vertreibungsschäden bei Miteigentum aus einer faktischen Innengesellschaft - …

    Grundsätzliche Bestätigung und Vertiefung von BVerwG IV C 269.59 und BVerwG IV C 72.61 (BVerwG III B 26.62) anhand von BGHZ 8, 249.

    Hierfür seien nach dem Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - weder eine Vorstellung, ein solches Gesellschaftsverhältnis eingehen zu wollen, noch bestimmte Vereinbarungen über das Beteiligungsverhältnis unerläßlich.

    Zu Recht hat aber das Verwaltungsgericht die rechtliche Beurteilung durch den erkennenden Senat, insbesondere im Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 -, zugrunde gelegt, dem neuerdings auch der III. (Lastenausgleichs-) Senat, wenn auch lediglich im Rahmen der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde und ohne ausdrückliche eigene Begründung, in seinem Beschluß vom 19. April 1963 - BVerwG III B 26.62 - ausdrücklich beigetreten ist.

  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59

    Geltendmachung des Verlustes des Betriebsvermögens eines von dem Ehegatten …

    Der erkennende Senat hat in einem ähnlichen Fall die Möglichkeit des Eigentumserwerbs in diesem Sinne bejaht (BVerwG IV C 269.59 - Urteil vom 24. März 1961 -).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil BVerwG IV C 269.59 vom 24. März 1961 bereits auf die Möglichkeit einer solchen Auswirkung der Innengesellschaft hingewiesen.

  • BVerwG, 11.01.1971 - III B 6.69

    Gesamthandsvermögen bei Innengesellschaften - Annahme eines wirtschaftlichen …

    Soweit sich die Klägerin zur Stützung ihrer Auffassung auf die Urteile vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - (RLA 1962, 249 = Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 66) und vom 19. September 1962 - BVerwG IV C 72.61 - (ZLA 1963, 14 = RLA 1962, 380 = Buchholz 427.3 § 229 LAG Nr. 20) bezieht, sind diese durch das oben angeführte Urteil des beschließenden und seit dem 1. Juli 1964 nach der Geschäftsverteilung insoweit allein zuständigen Senats überholt.

    Schließlich weicht das angefochtene Urteil auch nicht von dem Urteil vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - (Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 62 = ZLA 1961, 214 = IFLA 1961, 202 = RLA 1962, 249) ab, denn dort ging es um die hier nicht einschlägige Frage, ob ein Betrieb nur vorübergehend stillgelegt war, wenn die Wiedereröffnung für das "Ende des Krieges" in Aussicht genommen war.

  • BVerwG, 19.09.1962 - IV C 72.61

    Möglichkeit eines stillschweigenden Erwerbs von rechtlichem oder wirtschaftlichem …

    Zwar hält der erkennende Senat an seiner Rechtsprechung fest, nach der unter Ehegatten eine Innengesellschaft auch stillschweigend begründet werden kann, etwa dann, wenn die Ehefrau über ihre sich nach § 1356 a.F. BGB ergebende Verpflichtung im Geschäft des Ehemannes mitgearbeitet hat (BVerwG IV C 269.59 in RLA 62, 249; BVerwG IV C 104.58 in RLA 59, 93; BVerwG IV C 329.59 in RLA 61, 26; BVerwG IV C 250.59 in RLA 61, 314).
  • BVerwG, 19.04.1963 - III B 26.62

    Trennung der Anerkennung eines Existenzverlustes und der Feststellung von Schäden …

    Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur die Gewährung von Ausgleichsleistungen auf Grund eines Existenzverlustes, wie in den Urteilen des beschließenden Senats vom 3. September 1959 - BVerwG III C 268.57 - (MDR 1960 S. 73) und vom 29. Januar 1963 - BVerwG III C 242.61 -, sondern auch die Feststellung von Schäden am Betriebsvermögen, wie in den Urteilen des IV. Senats vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - (RLA 1962 S. 249) und vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 250/251.59 - (RLA 1961 S. 314).
  • BVerwG, 29.01.1963 - III C 242.61

    Rechtsmittel

    Dabei wird das Verwaltungsgericht auch die in den Urteilen das IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - (RLA 19.62 S. 249 ), vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 250.59/IV C 251.59 - (RLA 1961 S. 314) (mit weiteren Nachweisen) und vom 19. September 1962 - BVerwG IV C 7.2.61 - (ZLA 1963 S. 14) erörterten Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben, in denen das Urteil des erkennenden Senats vom 3. September 1959 ausdrücklich bestätigt wird.
  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 46.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines …

    Bemerkenswert für die Entscheidung des vorliegenden Falles ist außerdem dasUrteil des erkennenden Senats vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 -, in dem u.a. gesagt wird, daß die über das übliche Maß hinaus im Geschäft des Ehemannes mithelfende Ehefrau Bruchteilseigentum an Betriebsvermögen in formeller oder wirtschaftlicher Hinsicht erwerben konnte (vgl. Buchholz 427.3, § 13 LAG Nr. 66).
  • BVerwG, 08.08.1961 - IV C 30.59

    Rechtsmittel

    - In Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG IV C 269.59 - hat sich der Senat mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen die Begründung einer Innengesellschaft zugunsten einer mitarbeitenden Ehefrau anzunehmen ist, wenn diese über die gesetzliche Verpflichtung hinaus im Betriebe tätig war.
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