Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1957 - IV C 27.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 29.07.1958 - III B 224.57
Rechtsmittel
Der Beteiligte stellt im Hinblick auf die Entscheidung des IV. Senatsvom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 27.57 - keinen Antrag.Nach der Entscheidung des IV. Senatsvom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 27.57 - ZLA 1958 S. 110 - können auch solche Vereinbarungen ausreichen, eine Geldeinlage einer Spareinlage gleichzustellen.
- BVerwG, 09.03.1961 - IV B 48.59
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat zwar in den Urteilenvom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 178.56 - ZLA 1958, 93, - BVerwG IV C 27.57 - ZLA 1958, 110, entschieden, daß auch die Vereinbarung einer Kündigungs- oder Anlagefrist, die unter der Grenze des Habenszinsabkommens bleibt, ausreichen kann, eine Geldeinlage einer Sparanlage gleichzustellen. - BVerwG, 13.11.1963 - V C 39.63
Entschädigung nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben …
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte zwar demgegenüber zunächst ausgesprochen, daß auch die Vereinbarung täglicher Kündigung als Vereinbarung einer Kündigungs- oder Anlagefrist anzusehen sei (Urteile vom 6.12.1957 - BVerwG IV C 178.56 und IV C 27.57 - sowie Urteil vom 13.6.1958 - BVerwG IV C 138.55 -).
- BVerwG, 17.02.1961 - IV B 34.59
Rechtliche Ausgestaltung der Begriffe des Sparguthabens und der ihm …
Die Antwort auf die Rechtsfragen, die die Entscheidung über den Entschädigungsantrag des Klägers aufwirft, ergibt sich somit unmittelbar aus dem Gesetz und den bereits vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1954 a.a.O., Urteile vom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 38.55 -, - BVerwG IV C 27.57 -, vom 17. März 1960 - BVerwG III C 371.58 -, vom 5. Mai 1960 - BVerwG IV C 227.59 - und vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 105.59 -). - BVerwG, 05.07.1961 - IV C 364.59
Rechtsmittel
Depositenguthaben mit diesem Vermerk nehmen also nicht am Währungsausgleich teil ( Aufgabe der früheren Rechtsprechung, insbesondere BVerwG IV C 27.57 vom 6. Dezember 1957, IV C 138.55 vom 13. Juni 1958). - BVerwG, 28.03.1963 - V B 13.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vereinbarung einer täglichen …
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Frage ursprünglich bejaht (vgl. u.a.Urteile vom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 27.57 - [Wertpap. Mtlg. 1958, 186 = ZLA 1958, 110] undvom 13. Juni 1958 - BVerwG IV C 138.55 - [ZLA 1958, 363]).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.