Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.09.1960 - IV C 273.60
- BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 11.03.1968 - V B 170.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Über diese vom Verwaltungsgericht bei der getroffenen Entscheidung berücksichtigte Rechtsprechung hinausgehende neue Erkenntnisse läßt der vorliegende Rechtsstreit nicht erwarten, zumal durch die Rechtsprechung auch geklärt ist, daß die Rücknahme eines fehlerhaften Bescheids mit Rückwirkung selbst dann angebracht ist, wenn die Überzahlung sowohl auf das Verhalten des durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt Begünstigten wie auf das der Behörde zurückzuführen ist, worauf die Klägerin offensichtlich abstellen will (Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 335 a L AG Nr. 12]). - BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des …
Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]). - BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62
Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den …
Im Urteil vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) ist ausgesprochen, daß Verwaltungsakte mit Dauerwirkung grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden dürfen, es sei denn, der Verwaltungsakt sei erschlichen oder mit unlauteren Mitteln erwirkt worden (vgl. a. Urteile vom 9. Juni 1961, 8. September 1961 - BVerwG IV C 273.60; IV C 113.61).
- BVerwG, 08.02.1962 - IV B 126.60
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Bindung von unanfechtbaren …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, ob und in welchem Umfang unanfechtbare Feststellungsbescheide für die Zuerkennung der Hauptentschädigung bindend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 97.59 - = BVerwGE 11, 278) und unter welchen Voraussetzungen solche Bescheide widerrufen werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - = ZLA 1958, 25, 25. April 1958 - BVerwG IV C 110.56 - = IFLA 1959, 39; 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 174.56 - = IFLA 1959, 236; 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 303.58 - = RLA 1959, 127; 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - = ZLA 1960, 267, 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 381.58 - = IFLA 1961, 72; 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - = RLA 1961, 318; 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - = ZLA 1961, 374, und8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 -). - BVerwG, 16.01.1964 - IV B 154.63
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht der von der Beschwerde geforderten Berücksichtigung des von dem Beklagten durch das Übersehen der Abtretungsanzeige gemachten Fehlers entgegen. - BVerwG, 08.09.1961 - IV C 113.61
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - sich dazu bekannt, daß eine die Vergangenheit einschließende Rücknahme einer rechtlich nicht gedeckten Leistungseinweisung auch bei beiderseitigem schuldhaftem Verhalten von Behörde und Antragsteller verfügt werden könne.
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| BVerwG, 13.09.1960 - IV C 273.60 |
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- BVerwG, 13.09.1960 - IV C 273.60
- BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60
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