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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1957 - IV C 278.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2229
BVerwG, 22.03.1957 - IV C 278.56 (https://dejure.org/1957,2229)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1957 - IV C 278.56 (https://dejure.org/1957,2229)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1957 - IV C 278.56 (https://dejure.org/1957,2229)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 132.62

    Antrag auf Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …

    Die hier vertretene Auffassung des erkennenden Senats weicht von der Rechtsprechung des III. und IV. Senats ab, wie sie u.a. ihren Niederschlag in den Urteilen des III. Senatsvom 2. Juli 1956 - BVerwG III C 23.56 - (RLA 1956 S. 302) sowie des IV. Senatsvom 22. März 1957 - BVerwG IV C 278.56 - (RLA 1957 S. 202) undvom 26. August 1960 - BVerwG IV C 93.58 - gefunden hat.
  • BVerwG, 25.06.1959 - III C 286.57

    Rechtsmittel

    Das Gericht hat demgemäß, da die Ausgestaltung der vom Gesetz geschaffenen Rahmentatbestände (§ 302 LAG) mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes im Einklang steht, nur zu prüfen, ob die Ausgleichsbehörden von dem durch die Weisung gebundenen Ermessen einen fehlerhaften Gebrauch gemacht oder ob sie den ihnen gewährten Ermessens Spielraum verlassen haben (vgl. BVerwG IV C 278.56, Urteil vom 22. März 1957 [Buchholz BVerwG 427.3 § 302 LAG Nr. 3]).
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV B 102.58

    Verlust eines Staatsstipendiums zum Universitätsstudium durch Sowjetzonenflucht …

    Klärungsbedürftige Rechtsfragen wesentlicher Art wirft die Beschwerde der Beteiligten nicht auf, nachdem über die einschlägigen Fragen bereits durch Urteil des Senats vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 278.56 - in RLA 57, 202, ZLA 57, 219 und IFLA 58, 14 entschieden worden ist.
  • BVerwG, 05.02.1958 - IV C 266.57

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dürfen die Ausgleichsbehörden aus den im Rahmen von § 302 LAG bereitgestellten Mitteln nur solchen Geschädigten Ausbildungshilfe gewähren, für deren Bedürftigkeit ein lastenausgleichsrechtlicher Schadenstatbestand ursächlich ist (vgl. Urteil vom 2. Juli 1956 - BVerwG III C 23.56; Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 278.56).
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