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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1329
BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56 (https://dejure.org/1956,1329)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1956 - IV C 28.56 (https://dejure.org/1956,1329)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1956 - IV C 28.56 (https://dejure.org/1956,1329)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) kann es zwar ausreichen, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein erkennbar ist.
  • BVerwG, 21.10.1955 - V C 28.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56
    Abgesehen davon, daß das Vorbehalten eines ausdrücklichen Antrags, wie hier, bedeutet, daß eben bislang noch kein Antrag gestellt werde (zu vgl. BVerwG V C 28.54, 50.54, 60.54, 87.54, 230.54) läßt sich das Rechtsmittelziel allein aus dem Umstand, daß ein Vertreter der Interessen des Ausgleichsfongs Revision einlegt, schon deshalb nicht ersehen, weil ein VIA nicht bloß zuungunsten, sondern auch zugunsten des Antragstellers Rechtsmittel ergreifen kann (BVerwGE 2, 147).
  • BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56
    Abgesehen davon, daß das Vorbehalten eines ausdrücklichen Antrags, wie hier, bedeutet, daß eben bislang noch kein Antrag gestellt werde (zu vgl. BVerwG V C 28.54, 50.54, 60.54, 87.54, 230.54) läßt sich das Rechtsmittelziel allein aus dem Umstand, daß ein Vertreter der Interessen des Ausgleichsfongs Revision einlegt, schon deshalb nicht ersehen, weil ein VIA nicht bloß zuungunsten, sondern auch zugunsten des Antragstellers Rechtsmittel ergreifen kann (BVerwGE 2, 147).
  • BVerwG, 24.06.1958 - II C 20.58

    Versäumung der Revisionsfrist - Begriff des bestimmten Antrags - Vorbehaltlich …

    Entsprechend hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Beschluß vom 21. Oktober 1955 - BVerwG V C 28.54 - und die dort zit. Beschlüsse), und im gleichen Sinne haben der III. Senat(Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 175.55 - MDR 1957 S. 248) und der IV. Senat(Beschluß vom 30. Juli 1956 - BVerwG IV C 28.56 -) erkannt.
  • BVerwG, 17.01.1957 - III C 175.55

    Rechtsmittel

    Beschlüsse des V. Senatsvom 22. Juli 1954 - BVerwG V C 60.54 -, vom 1. September 1954 - BVerwG V C 50.54 -, vom 24. September 1954 - BVerwG V C 87.54 -, vom 28. Oktober 1954 - BVerwG V C 230.54 -, vom 21. Oktober 1955 - BVerwG V C 28.54 -, vom 22. Mai 1956 - BVerwG V CB 27.56 -, sowie des IV. Senatsvom 30. Juli 1956 - BVerwG IV C 28.56 -).
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