Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1960 - IV C 280.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 11.01.1967 - V B 70.66
Berechtigung des Ausgleichsamts zur Rücknahme eines von ihm erlassenen …
In BVerwGE 10, 183 f. hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß ein Beschluß des zum zweitenmal mit der gleichen Sache befaßten Beschwerdeausschusses nicht schon deswegen aufzuheben sei, weil der Ausschuß sich nicht an seine im früheren Beschluß vertretene Rechtsansicht gehalten habe und daß es insoweit eine Selbstbindung des Beschwerdeausschusses nicht gebe (so auch Urteil vom 12. Februar 1960 - BVerwG IV C 280.58 - [RLA 1960, 202 = Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nr. 47]).
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