Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1960 - IV C 285.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 29.11.1957 - 6 K-285/56
- BVerwG, 09.09.1960 - IV C 285.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.08.1956 - IV C 28.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1960 - IV C 285.59
Bei Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung ist Hilfsbedürftigkeit auch dann anzunehmen, wenn sie unmittelbar droht (Fortsetzung der Rechtsprechung in IV C 28.55).Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, daß es genügt, wenn die Hilfsbedürftigkeit vor der Einreise in das Bundesgebiet unmittelbar drohte (BVerwG IV c 28.55 in NJW 1956, 1939, RLA 1957 und Mtbl.
- BVerwG, 20.12.1961 - IV C 369.59
Rechtsmittel
Hinsichtlich Familienzusammenführung ist Hilfsbedürftigkeit auch dann anzunehmen, wenn sie unmittelbar droht (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 28.55, BVerwG IV C 285.59).Anerkannt ist auch, daß die Hilfsbedürftigkeit noch nicht eingetreten sein muß, daß vielmehr auch eine unmittelbar drohende wirtschaftliche Notlage genügt (BVerwG IV C 285.59 in RLA 61, 25).
- BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62
Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der …
BAA 1957 S. 22 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 230 LAG Nr. 5], ferner Urteil vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 6], Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 9], Urteil vom 9. September 1960 - BVerwG IV C 285.59 - [RLA 1961 S. 25 = Buchholz a.a.O., Nr. 38]).
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