Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.03.1956 - I 30/55
- BVerwG, 01.10.1957 - IV C 289.56
- BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56
Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56
Über die Frage, was unter Hausrat zu verstehen ist, hat der erkennende Senat grundsätzliche Erwägungenim Urteil vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 - angestellt.
- BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
Rechtsmittel
Hinsichtlich der Hausrateigenschaft bestehen einmal deswegen Bedenken, weil die Einrichtungen der Leutestuben und des Zimmers der Beschließerin sowie die des Aufenthalts- und Büroraumes möglicherweise nicht den täglichen Lebensbedürfnissen und der Lebenshaltung, sondern ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betriebe zu dienen bestimmt waren und daher möglicherweise dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen wären (vgl. Urteile vom 5" Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 und BVerwG IV C 289.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 16 FG Nr. 32 a und Nr. 33]). - BVerwG, 09.10.1964 - IV C 2.64
Kürzungen des Anspruchs auf Hausratentschädigung bei Entschädigungszahlungen von …
Hinzu kommen muß, daß sie im Zeitpunkt der Beschlagnahme - entsprechend ihrer Beschaffenheit - für Haushalt und persönliche Lebenshaltung zweckbestimmt waren (vgl. u.a. Urteile vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 - [BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]] und vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 289.56 -). - BVerwG, 30.05.1960 - IV C 108.60
Begriff der für die Berufsausübung erforderlichen Gegenstände - Qualifizierung …
Die Feststellung eines Kriegssachschadens des Klägers kam auch nicht nach §§ 4 FG und 13 Abs. 1 Ziffer 2 Buchst. b LAG in Betracht, weil unter Zugrundelegung des vom Vorderrichter festgestellten Sachverhalts Jagdwaffen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unter den Begriff "Hausrat" im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen fallen (vgl. Urteile vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 und BVerwG IV C 289.56 -).
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| BVerwG, 01.10.1957 - IV C 289.56 |
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- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.03.1956 - I 30/55
- BVerwG, 01.10.1957 - IV C 289.56
- BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56
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