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| BVerwG, 23.09.1960 - IV C 292.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 14.07.1959 - VII-7103/58
- BVerwG, 23.09.1960 - IV C 292.59
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 03.05.1962 - III C 65.61
Antrag auf Kriegsschadenrente - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
Diese Anhörung hätte nur unterbleiben dürfen, wenn es nach Lage der Dinge ausgeschlossen gewesen wäre, daß die Befragung zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung hätte führen können (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1960 - BVerwG III (B 256.59)/(C 295.59) - [ZLA 1960 S. 329]); das ist hier wegen der Gegensätzlichkeit der Begutachtung durch Dr. Wenzel und die Universitäts-Nervenklinik und wegen der Schwierigkeit einer rückwirkenden Beurteilung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin, für die eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt, nicht der Fall (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 - [RLA 1957 S. 367], vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 292.59 -, vom 6. Dezember 1960 - BVerwG III (B 139.58)/(C 150.58) - [ZLA 1961 S. 108] und vom 27. Juli 1961 - BVerwG III C 185.60 - [ZLA 1961 S. 345]). - BVerwG, 27.07.1961 - III C 185.60 Es mußte ferner berücksichtigt werden, daß bei der rückwirkenden Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit "ein besonders weiter Maßstab" anzulegen ist und demnach eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 [RLA 1957 S. 367] -, vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 292.59 - undvom 6. Dezember 1960 - BVerwG III B 139.58/C 150.58 [ZLA 1961 S. 108] -).
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