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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1639
BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.08.1958 - III C 256.57

    Rechtsmittel

    Daß diese Auffassung nur für den Bereich der genannten MRVO Nr. 165 zutreffe, hat der IV. Senat in seinemBeschluß vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 - im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Revision - allerdings nicht in den tragenden Gründen - wiederholt.
  • BVerwG, 02.02.1961 - IV ER 217.60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtstattgeben eines …

    Der Verfahrensbeteiligte wird dann durch die Ablehnung seines Vertagungsantrages grundsätzlich nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 266.56 = ZLA 1958, 345 und die Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -).
  • BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60

    Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens …

    Bei einer solchen Sachlage ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt (vgl. u.a.Beschluß vom 2. September 1958 - BVerwG I CB 195.58 -;Beschluß vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 -;Beschlüsse vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 - undvom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -).
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