Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.06.1957 - XVI.A.825.56
- BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 28.08.1958 - III C 256.57
Rechtsmittel
Daß diese Auffassung nur für den Bereich der genannten MRVO Nr. 165 zutreffe, hat der IV. Senat in seinemBeschluß vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 - im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Revision - allerdings nicht in den tragenden Gründen - wiederholt. - BVerwG, 02.02.1961 - IV ER 217.60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtstattgeben eines …
Der Verfahrensbeteiligte wird dann durch die Ablehnung seines Vertagungsantrages grundsätzlich nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 266.56 = ZLA 1958, 345 und die Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -). - BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60
Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens …
Bei einer solchen Sachlage ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt (vgl. u.a.Beschluß vom 2. September 1958 - BVerwG I CB 195.58 -;Beschluß vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 -;Beschlüsse vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 - undvom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -).
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