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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,206
BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55 (https://dejure.org/1956,206)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1956 - IV C 299.55 (https://dejure.org/1956,206)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1956 - IV C 299.55 (https://dejure.org/1956,206)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 161
  • NJW 1957, 1124
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Ähnlich wird im Verwaltungsrecht von dem allgemeinen Grundsatz, daß für Klagen auf Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes diejenige Rechtslage maßgeblich ist, welche im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwGE 1, 296 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] ; 4, 164), [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55] aus rechtsstaatlichen Erwägungen folgende Ausnahme gemacht: Die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann noch auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447; ferner BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54] ; BSozG in NJW 1957, 1693, 1694) [BSG 03.07.1957 - 6 RKa 2/55] .
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Falle des Eintritts einer Rechtsänderung bei Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164, [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]- im Gegensatz zu den Anfechtungsklagen: vgl. BVerwGE 1, 35 -)diejenige Rechtslage maßgebend, welche im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist.
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden diese Zurücknahmegründe noch fort, aber hierauf kommt es nach anerkannten verwaltungsrechtlichen Gründen nicht an, weil bei der Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 35) - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164 [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]; BGH, Beschl. v. 28. Mai 1962 - NotZ 1/62) - diejenige Sach- und Rechtslage maßgebend ist, welche im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts herrschte.
  • VG Arnsberg, 14.12.2001 - 13 K 1358/99

    Rückforderung von in Form von Kriegsschadenrente erbrachten …

    Rn. 37 Vgl. allerdings BVerwG, Urteil des früher für das Lastenausgleichsrecht zuständig gewesenen IV. Senats vom 16. November 1956 - IV C 299.55 -, BVerwGE 4, 161 zum maßgeblichen Zeitpunkt bei einer Klage des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds.
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 …

    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 22.10.1958 - III C 404.56
    Daß auch bei einer Anfechtungsklage eine nach Erlaß des angefochtenen Verwaltungsaktes eingetretene Rechtsänderung zu berücksichtigen ist, wenn der Geltungswille der neuen Rechtsnorm den in dem Verwaltungsakt geregelten Sachverhalt mit erfaßt, entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteil des I. Senatsvom 14. November 1957 (BVerwG I C 168.56 - BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] [352]); dazu auch Bachof, JZ 1958 S. 301 ff.; Urteile des IV. Senatsvom 16. November 1956 (BVerwG IV C 299.55 - BVerwGE 4, 161 [165-167]) undvom 10. Juli 1957 (BVerwG IV C 210.55 - RLA 1957 S. 317 [318]) -.
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 7.67

    Rechtsmittel

    In jenem Fall hatte sich die Rechtslage - anders, als, hier zugunsten des Bauwerbers geändert, so daß es dem Senat nicht sinnvoll und mit der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie nicht vereinbar erschien, wenn die Genehmigung aufgehoben würde, obwohl sie sogleich nach der Aufhebung wieder hätte erteilt werden müssen (…a.a.O. S. 133); darin liegt auch der Unterschied zum Urteil des Senats vom 16. November 1956 - BVerwG IV C 299.55 - (BVerWGE 4, 161; grundsätzlich mit dem vorliegenden Fall gleichliegend hingegen die Fallgestaltung im Urteil des I. Senats vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 105.62 - [DVBl. 1964, 532]).
  • BVerwG, 31.03.1960 - III C 194.58

    Rechtsmittel

    Diese Rechtslage ist der Entscheidung auch in der Revisionsinstanz zugrunde zu legen, da der Kläger die Vornahme eines Verwaltungsaktes und die Verpflichtung des Beklagten zu einer Leistung begehrt (BVerwGE 4, 161).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 5 B 71.83

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung der …

    Schließlich liegt die behauptete Divergenz zu den Entscheidungen BVerwGE 37, 87 und 133 sowie BVerwGE 4, 161 nicht vor.
  • BVerwG, 10.07.1968 - I B 16.68

    Gewährung einer Rente - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …

    Diese Rechtsprechung des Senats steht in ihrem Ergebnis auch, nicht im Widerspruch zu den von dem Beklagten angeführten Entscheidungen des IV. und V. Senats in BVerwGE 4, 161 und 1, 291.
  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 328.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1959 - IV C 189.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1958 - III C 255.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.08.1959 - VI B 10.59

    Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

  • VG Berlin, 25.10.1972 - I A 68.72

    Anspruch auf Zuerkennung einer Förderungshilfe nach dem Filmförderungsgesetz …

  • BSG, 16.03.1962 - 11 RV 632/59
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