Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1957 - IV C 3.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,10103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 22.03.1957 - IV C 69.55
Anerkenung einer sonstigen Existenzgrundlage bei Bestehen eines Lehrverhältnisses …
Ein Lehrverhältnis mit Einkünften über der gesetzlichen Mindesthöhe als sonstige Existenzgrundlage anzuerkennen ist auch nicht mit den Grundsätzen unvereinbar, die das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Lehrlingen im Rahmen der Hausratentschädigung, insbesondere zu § 295 Abs. 3 Ziff. 2 LAG, entwickelt hat (vgl. zuletzt Urteile vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 3.56 und BVerwG IV C 221.55 -). - BVerwG, 06.03.1958 - III B 179.57
Rechtsmittel
Der Begriff der Haushaltszugehörigkeit im Sinne von § 295 Abs. 3 Nr. 2 LAG ist zwar in der Rechtsprechung der mit Ansprüchen aus dem Lastenausgleich befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil des III. Senatsvom 27. Juni 1957 - BVerwG III C 234.56 - sowie Urteil des IV. Senatsvom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 3.56 -) weitgehend rechtlich geklärt. - BVerwG, 27.06.1957 - III C 234.56
Rechtsmittel
Der IV. Senat hat in seinemUrteil vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 3.56 - die Haushaltszugehörigkeit auch dann angenommen, wenn das Familienmitglied längere Zeit in einer Anstalt untergebracht war. - BVerwG, 13.11.1958 - III C 5.57
Hausratentschädigung im Kriegslastenausgleich - Bedeutung der Zugehörigkeit von …
So ist die Haushaltszugehörigkeit bejaht werden für minderjährige, noch in der Ausbildung befindliche Kinder, die außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind (Urteile vom 25, Januar 1957 - BVerwG IV C 221.55 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 295 LAG Nr. 5 = RLA 1957 S. 187 = ZLA 1957 S. 234 = IfLA 1957 S. 215]; vom 7. März 1957 - BVerwG III C 52.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 295 LAG Nr. 3 = ZLA 1957 S. 190 = RLA 1957 S. 219 = IfLA 1957 S. 256]), für in Heil- und Pflegeanstalten untergebrachte Kinder, solange noch eine Wahrscheinlichkeit der Rückkehr vorliegt (Urteile vor: 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 3.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 295 LAG Nr. 4 = RLA 1957 S. 172 = IfLA 1957 S. 239] und vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 256.57 - [Leitsatz in MDR 1958 S. 60]); für ein in Fürsorgeerziehung untergebrachtes Kind (Urteil vom 27. Juni 1957 - BVerwG III C 234.56 - [RLA 1957 S. 349 = ZLA 1957 S. 303]).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.