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| BVerwG, 03.06.1960 - IV C 3.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Währungsausgleichsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 3
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 19.05.1956 - 5 KL 420/55
- BVerwG, 03.06.1960 - IV C 3.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 349
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.05.1957 - III C 154.55
Familienzusammenführung zwischen Eltern und Kindern nach § 230 Abs. 2 Nr. 3 …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1960 - IV C 3.59
Die Klägerin weist in ihrer Revisionsentgegnung insoweit zu Recht auf die feststehende Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate hin, wonach eine Familienzusammenführung zwar nicht zwingend die Vereinigung der an ihr beteiligten Kinder und Eltern am selben Ort oder gar in derselben Wohngemeinschaft fordert, eine solche aber bei dauernder oder vorübergehender Trennung der beiden Teile jedenfalls erst dann anerkannt werden kann, wenn zu der wirtschaftlichen Unterstützung ein gewisses Maß von persönlicher Betreuung sowohl nach den äußeren Gegebenheiten wie nach dem Willen des Aufnehmenden gewährleistet ist (vgl. für alle Entscheidungen Urteil des III. Senats vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - BVerwGE 5, 48).
- BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62
Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der …
Daß die vom Kläger vor der Aufenthaltnahme in Dortmund genommenen Zwischenaufenthalte den für die Familienzusammenführung geforderten Zusammenhang zwischen dem Verlassen der Sowjetzone und der tatsächlichen Zusammenführung der Familienangehörigen nicht aufzuheben vermögen, wenn wesentlicher Beweggrund für die Einreise ins Bundesgebiet die Vereinigung mit der Familie gewesen ist und der entsprechende Wille nicht zwischendurch aufgegeben wurde, hat der IV. Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - ausdrücklich ausgesprochen (…vgl. Buchholz a.a.O., Nr. 33). - BVerwG, 28.11.1962 - III C 203.61
Rechtsmittel
Im Urteil des IV. Senats vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - ist ausgesprochen, daß der für den Tatbestand der Familienzusammenführung erforderliche Zusammenhang zwischen dem Verlassen des außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Wohnorts und der tatsächlichen Zusammenführung auch bei Zwischenaufenthalten gewahrt sein könne, wenn wesentlicher Beweggrund für die Einreise in das Bundesgebiet die Vereinigung mit der Familie gewesen und der dahin gehende Wille nicht zwischendurch aufgegeben worden sei. - BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66
Rechtsmittel
Eine Vereinigung der Familie kann nur dann herbeigeführt werden, wenn auch der Aufnehmende den Willen zur Aufnahme und Betreuung hat (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1957 - BVerwG III C 194.55 - [Buchholz BVerwG 427.4, § 2 WAG Nr. 10] , vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 46] , vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 - [RLA 1962, 236 = ZLA 1962, 72] und vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 33]).
- BVerwG, 28.03.1963 - III C 10.62
Frage des Vorliegens einer Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik oder Berlin …
Es genügt, daß dieser Wille ein wesentlicher Beweggrund für den Zuzug war und daß der Vertriebene bei Zwischenaufenthalten innerhalb der Bundesrepublik oder Berlin (West) seinen dahin gehenden Willen bis zur Verwirklichung der Zusammenführung nicht aufgegeben hat (vgl.Urteile vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, BVerwG, 427.3 § 230 LAG Nr. 33];vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz, BVerwG, 427.3 § 230 LAG Nr. 46]). - BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]). - BVerwG, 20.09.1960 - III C 179.60
Antrag auf Kriegsschadenrente - Hilfsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine …
Sollte eine Zusammenführung des Klägers mit einem seiner in Niedersachsen verheirateten Kinder nicht stattgefunden haben, so wird das Verwaltungsgericht sich auch mit dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - auseinanderzusetzen haben.
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