Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1956 - IV C 30.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 15.12.1954 - VIII b VG. L 719.54
- BVerwG, 05.12.1955 - IV C 30.55
- BVerwG, 27.04.1956 - IV C 30.55
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 09.12.1959 - IV C 272.57
Rechtsmittel
Durch Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 30.55 - hat der Senat in der Unterhaltshilfesache des Beigeladenen einen Ursachenzusammenhang zwischen seiner Bedürftigkeit und seiner Vertreibung bejaht und daher den Anspruch auf Unterhaltshilfe anerkannt.Bereits in dem Unterhaltshilfeverfahren des Beigeladenen war, wie nochmals angeführt sei, durch Urteil des erkennenden Senats vom 27. April 1956 (BVerwG IV C 30.55) der ursächliche Zusammenhang zwischen Schädigung und Bedürftigkeit des Beigeladenen in Übereinstimmung mit den Ausgleichsbehörden anerkannt, die dagegen erhobene Klage abgewiesen worden.
- BVerwG, 28.01.1960 - III C 101.58
Rechtsmittel
Bei dieser Entscheidung können die Gründe der Erwerbsbeschränkung nur dann Bedeutung gewinnen, wenn zuvor der Existenzverlust bereits überwunden war, da sich nur dann ergeben kann, daß sich die Folgen des Existenzverlustes nicht mehr auswirken (vgl.Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 30.55 -). - BVerwG, 24.01.1963 - III C 22.62
Gewährung einer Kriegsschadenrente - Verlust der Existenzgrundlage infolge einer …
Ein anderes Urteil vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 30.55 - hält eine Existenzgrundlage auch bei einem kündbaren Arbeitsverhältnis für gegeben und daher einen zur Kriegsschadenrente führenden Existenzverlust für möglich. - BVerwG, 04.07.1961 - III C 43.58
Rechtsmittel
Das gleiche gilt für vorübergehende Zwischentätigkeiten in der Reichsmarkzeit (vgl. hierzu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1956 - BVerwG III C 146.55 - [NJW 1956 S. 1612]; vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 30.55 - [IFLA 1956 S. 265] und vom 22. Mai 1959 - BVerwG IV C 157.58 -). - BVerwG, 27.02.1958 - III C 77.57 Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem Urteil des IV. Senatsvom 27. April 1956 - BVerwG IV C 30.55 - (IFLA 1956 S. 265) ausgesprochen, daß der Kausalzusammenhang zwischen dem einmal erlittenen Existenzverlust und der derzeitigen Notlage nicht dadurch unterbrochen wird, daß der Antragsteller später erwerbsunfähig wird.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1955 - IV C 30.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 15.12.1954 - VIII b VG. L 719.54
- BVerwG, 05.12.1955 - IV C 30.55
- BVerwG, 27.04.1956 - IV C 30.55
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 20.03.1962 - IV B 235.61
Gewährung einer Entschädigungsrente neben Unterhaltshilfe
Dem von der Klägerin erwähnten Beschluß vom 5. Dezember 1955 - BVerwG IV C 30.55 - liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1956 - IV C 030.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.01.1956 - IV C 030.55
- BVerwG, 24.02.1956 - IV C 030.55
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1956 - IV C 030.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.01.1956 - IV C 030.55
- BVerwG, 24.02.1956 - IV C 030.55
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1956 - V B 33.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 030.55
Der Kläger hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin - V. Senat - vom 7. Februar 1955 - OVG V B 33.54 NA - Revision eingelegt, diese jedoch mit Schriftsatz vom 12. Februar 1956 zurückgenommen.
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