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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1092
BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61 (https://dejure.org/1961,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1961 - IV C 30.61 (https://dejure.org/1961,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - IV C 30.61 (https://dejure.org/1961,1092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar gewordenen Bescheides - Fehlen eines Vorverfahrens - Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds als Wächter über die gesetzmäßige Anwendung des Lastenausgleichsrechts - Einlegung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2228
  • DVBl 1961, 742
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Verlangt es die Verwirklichung dieser Aufgaben, so ist der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds wie der Vertreter des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwGE 2, 321 ff.; 7, 226) [BVerwG 11.09.1958 - II C 123/57]befugt, die Revision einzulegen, ohne daß es darauf ankommt, ob er durch das Urteil im üblichen prozessualen Sinne beschwert ist.
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Verlangt es die Verwirklichung dieser Aufgaben, so ist der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds wie der Vertreter des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwGE 2, 321 ff.; 7, 226) [BVerwG 11.09.1958 - II C 123/57]befugt, die Revision einzulegen, ohne daß es darauf ankommt, ob er durch das Urteil im üblichen prozessualen Sinne beschwert ist.
  • BVerwG, 09.05.1956 - II C 228.55

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über die vermögensrechtlichen Streitigkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Sie will erreichen, daß entsprechend dem Antrag des Klägers über seine Klage sachlich, und nicht bloß durch Prozeßurteil entschieden und damit Gewißheit über den von ihm geltend gemachten Anspruch auf Kriegsschadenrente herbeigeführt wird (vgl. dazu auch Urteil vom 9. Mai 1956 - BVerwG II C 228.55 -).
  • BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55

    Befugnis der an einem vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligten Vertreter …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Verlangt es die Verwirklichung dieser Aufgaben, so ist der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds wie der Vertreter des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwGE 2, 321 ff.; 7, 226) [BVerwG 11.09.1958 - II C 123/57]befugt, die Revision einzulegen, ohne daß es darauf ankommt, ob er durch das Urteil im üblichen prozessualen Sinne beschwert ist.
  • BVerwG, 19.12.1958 - VII C 34.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Nach der Rechtsprechung der beiden Lastenausgleichssenate wacht der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aber über gesetzmäßige Anwendung des Lastenausgleichsrechts und ist zur Verwirklichung dieses Ziels auch befugt und verpflichtet, Rechtsmittel gegebenenfalls im Interesse des Berechtigten einzulegen (BVerwGE 2, 147; 8, 84) [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57].
  • BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Nach der Rechtsprechung der beiden Lastenausgleichssenate wacht der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aber über gesetzmäßige Anwendung des Lastenausgleichsrechts und ist zur Verwirklichung dieses Ziels auch befugt und verpflichtet, Rechtsmittel gegebenenfalls im Interesse des Berechtigten einzulegen (BVerwGE 2, 147; 8, 84) [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57].
  • BVerwG, 22.12.1958 - III C 130.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
    Nach der Rechtsprechung der beiden Lastenausgleichssenate wacht der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aber über gesetzmäßige Anwendung des Lastenausgleichsrechts und ist zur Verwirklichung dieses Ziels auch befugt und verpflichtet, Rechtsmittel gegebenenfalls im Interesse des Berechtigten einzulegen (BVerwGE 2, 147; 8, 84) [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57].
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in …

    (Nach dem Urteil des Senats vom 27. November 1958 - BVerwG III C 275.57 - [BVerwGE 8, 45 [BVerwG 27.11.1958 - III C 275/57]] fehlte dem Beschwerdeausschuß die Zuständigkeit bei den Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch; danach wurde § 345 Abs. 2 Satz 1 LAG. durch Art. 1 §. 1, Nr. 24 des 11. ÄndG LAG geändert.) Mit Rücksicht auf das Recht und die Pflicht des Beschwerdeausschusses, Bescheide gemäß § 337 Abs. 2 LAG auch zuungunsten des Beschwerdeführers zu ändern, und im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Sonderstellung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds auf Grund des § 322 LAG (Beschluß des Großen Senats vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - [BVerwGE 12, 119]; Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147]; Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 - [NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 742]; Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]) ist somit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen dazu berechtigt, Klage gegen einen Bescheid zu erheben, ohne zuvor selbst Beschwerde eingelegt zu haben, wenn das gemäß § 336 LAG erforderliche Beschwerdeverfahren stattgefunden hat.

    So kann der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds u.a. auch zugunsten des Antragstellers Klage erheben (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 -), Revision einlegen, ohne im eigentlichen Sinne beschwert zu sein (das bereits zitierte Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 -), und sich der Revision - des Antragstellers zu dessen Gunsten anschließen (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 -).

  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Diese Auffassung stimmt mit der Übergangsvorschrift des § 174 Abs. 5 BBauG überein und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. August 1961, NJW 1962 S. 507, [BVerwG 29.08.1961 - BVerwG I C 36.60] Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 114.60 - vgl. ferner Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 -, DVBl. 1961 S. 742), an der festzuhalten ist.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Nach den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]; 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; ferner Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - [DVBl. 1961, 742]) ist zwar für Verpflichtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung maßgebend.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 43.70

    Errichtung von Bekenntnis-Hauptschulen im Gebiet Nordrhein-Westfalens - …

    Von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen (BVerwGE 1, 291; 3, 21; 29, 304; ferner Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - [DVBl. 1961, 742]), wonach für Verpflichtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, weicht das Berufungsurteil nicht ab, da hinsichtlich der Schülerzahlen, wie festgestellt wurde, das Berufungsgericht die Sachlage zur Zeit der Berufungsentscheidung berücksichtigt hat und eine nachträgliche Änderung der Rechtslage im vorliegenden Falle nicht eingetreten ist.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer …

    Nach den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]; 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; ferner Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - [DVBl. 1961, 742]) ist zwar für Verpflichtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung maßgebend.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung …

    Das Berufungsurteil beruht auf keiner Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]; 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; ferner Urteile vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - [DVBl. 1961, 742]), wonach für Verpflichtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, da, wie bereits ausgeführt, dieser Grundsatz nicht ausnahmslos gilt und im vorliegenden Fall nach dem anzuwendenden irrevisiblen Recht in der maßgeblichen Auslegung durch das Berufungsgericht hinsichtlich der Schülerzahlen für den geordneten Schulbetrieb auf die Sachlage bei Abschluß des Antragsverfahrens abzustellen ist.
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 150.60

    Behördliche und gerichtliche Bindungswirkung eines vor der Einführung der …

    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds kann Rechtsmittel sowohl im Vorverfahren wie im gerichtlichen Verfahren ohne Rücksicht darauf einlegen, welchen Antrag er im vorangegangenen Verfahren gestellt hat (BVerwG IV C 30.61 in ZLA 61 S. 313).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54 …

    Das Berufungsurteil beruht auf keiner Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]; 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; ferner Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - [DVBl. 1961, 742]), wonach für Verpflichtungklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, da, wie bereits ausgeführt, dieser Grundsatz nicht ausnahmslos gilt und im vorliegenden Fall nach dem anzuwendenden irrevisiblen Recht in der maßgeblichen Auslegung durch das Berufungsgericht hinsichtlich der Schülerzahlen für den geordneten Schulbetrieb auf die Sachlage bei Abschluß des Antragsverfahrens abzustellen ist.
  • BVerwG, 02.10.1962 - IV B 181.61

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde war zu verwerfen, weil anders als bei dem durch das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 - [NJW 61, 2228] entschiedenen Sachverhalt für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
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