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| BVerwG, 27.11.1959 - IV C 302.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1960, 414
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1958 - IV C 53.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - IV C 302.59
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß Verbuchungen nur rechtserheblich sind, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung der Beteiligten beruhen (vgl. Urteile vom 9. Mai 1958 - BVerwG IV C 53.57 [RLA 58, 222] - und vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 398.57 [RLA 59, 45] -).Die hiergegen geäußerten Bedenken von Carl (RLA 1959 S. 38 ff.) sind nicht überzeugend.
- BVerwG, 29.08.1958 - IV C 398.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - IV C 302.59
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß Verbuchungen nur rechtserheblich sind, wenn sie auf vertraglicher Vereinbarung der Beteiligten beruhen (vgl. Urteile vom 9. Mai 1958 - BVerwG IV C 53.57 [RLA 58, 222] - und vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 398.57 [RLA 59, 45] -). - BVerwG, 16.02.1955 - IV C 14.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - IV C 302.59
In dem Urteil vom 2. Juli 1954 - BVerwG IV C 14.54 - (Buchholz 427.4 Nr. 1 WAG) und in späteren Entscheidungen hat der Senat in Bezug auf Spareinlagen im Sinne des § 1 WAG ausgeführt, zu deren Begründung gehöre die Eingehung eines entsprechenden Vertragsverhältnisses.- Eine "objektive" Verbuchung durch ein Geldinstitut kann mithin Rechtswirkungen für den Kontoinhaber nicht auslösen.
- BVerwG, 22.08.1962 - V C 20.62
Annahme einer Altsparanlage im Sinne des Altspargesetzes (ASpG) - Anerkennung …
Allerdings muß die Eintragung oder Verbuchung für das Handelsunternehmen durch das Geldinstitut auch rechtserheblich, d.h. mit Zustimmung des Gläubigers vor der Währungsumstellung vorgenommen worden sein (BVerwG Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG IV C 53.57 - [Wertpap.Mttlg. 1958 S. 1088 = RLA 1958 S. 222 - ZLA 1958 S. 364], Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 302.59 - [Wertpap.Mttlg. 1960 S. 414 = Buchholz BVerwG 427.5 § 2 ASpG Mr. 11]). - BVerwG, 19.06.1963 - V C 92.62
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden, daß die Entschädigungsberechtigung für eine Altsparanlage nur dann nach § 4 Abs. 5 ASpG wegen deren Eintragung oder Verbuchung für ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ausgeschlossen ist, wenn die Eintragung oder Verbuchung für das Handelsunternehmen durch das kontoführende oder depothaltende Institut auch rechtserheblich, d.h. mit Zustimmung des Gläubigers vor der Währungsumstellung vorgenommen worden ist (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG IV C 53.57 - [Wertpap. Mtlg. 1958 S. 1088]; Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 302.59 - [Wertpap. Mtlg. 1960 S. 414];… Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 20.62 - [a.a.O.]).
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