Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1960 - IV C 303.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.07.1959 - XVI A 139.59
- BVerwG, 15.01.1960 - IV C 303.59
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 10.11.1961 - III B 259.60
Feststellung eines Kriegsschadens
Es ist bereits durch die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßter Senate geklärt, daß diese Vorschrift eine Berufung auf die Unrichtigkeit der zum 1. Januar 1940 abgegebenen Vermögenserklärung ausschließt (Beschluß des Senats vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -). - BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Rechtsmittel
Dabei wird, soweit nach § 3 der 8. FeststellungsDV auf Unterlagen des Finanzamtes zurückzugreifen ist, sowohl den vom Kläger gerügten Aufklärungsmängeln nachzugehen, als auch zu berücksichtigen sein, daß Vermögenssteuererklärungen für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung, die sich klar auf den zu vergleichenden Gegenstand beziehen, nach § 22 FG bei der Schadensfeststellung zugrunde zu legen sind, ohne daß der Geschädigte sich auf die Unrichtigkeit dieser Erklärungen berufen kann (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -).
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