Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1961 - IV C 306.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,290
BVerwG, 10.02.1961 - IV C 306.59 (https://dejure.org/1961,290)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1961 - IV C 306.59 (https://dejure.org/1961,290)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1961 - IV C 306.59 (https://dejure.org/1961,290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BewG § 54 ; EStG § 9 ; FG §§ 4, 15; LAG § 13

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 19.08.1965 - III C 153.64

    Rechtsmittel

    Verluste an Bekleidungsstücken, die ein Beamter als Dienstkleidung während des Dienstes zu tragen verpflichtet war und die in seinem Eigentum standen, sind einer Schadensfeststellung zugänglich (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] und BVerwGE 14, 200 [BVerwG 24.05.1962 - III C 198/60]).

    In seinem Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - (BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]) hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dazu ausgeführt, daß ein Gegenstand, dessen Beschaffenheit für seine Zugehörigkeit zum Hausrat spricht, gleichwohl zu den unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG aufgeführten Gegenständen gerechnet werden kann.

  • BVerwG, 25.01.1962 - IV B 230.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ansprüche eines Angehörigen …

    Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 306.59.

    Entgegen der Meinung der Beschwerde hat das Urteil des erkennenden Senats von 10. Februar 1961 (BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]) die zweifellos rechtsgrundsätzliche Frage der Auslegung des § 13 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a LAG umfassend und abschließend geklärt, soweit die letztlich auf der Auswertung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls beruhende Norm eine solche grundsätzliche Klärung überhaupt zuläßt.

  • BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64

    Gegenstände der Berufsausübung des Vorstandsmitglieds und Direktors einer …

    In Fortführung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24. Januar 1958 [BFHE 66, 563 ff.]) hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1961 - DVerwG IV C 306.59 - (BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 13 LAG Nr. 63) ausgeführt, um eine Abgrenzung zum Begriff "Hausrat" zu finden, sei es naheliegend und geradezu geboten, den Begriff "Gegenstände der Berufsausübung" in Anlehnung an die Grundsätze des Bewertungsrechts für die Zuordnung von Gegenständen zum Betriebsvermögen (§ 54 BewG) auszulegen.

    Wenn sich aus der Zuordnung des Gegenstandes zu bestimmten Gruppen von Wirtschaftsgütern Zweifel ergeben sollten, ob er zu der einen oder anderen Gruppe gehört hat, wird es, wie in der Rechtsprechung ebenfalls geklärt ist (vgl. schon das Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 165.57 - [RLA 1960, 345 = IFLA 1960, 199] sowie das bereits angeführte Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - [BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]] und das Urteil vom 24. Mai 1962 [BVerwGE 14, 200 [BVerwG 24.05.1962 - III C 198/60]]), darauf ankommen zu ermitteln, welchem Zwecke der Gegenstand in erster Linie gewidmet war und tatsächlich auch gedient hat.

  • BVerwG, 26.03.1962 - IV B 16.62

    Für die Berufsausübung erforderliche Kleidung im Sinne des …

    Der beschließende Senat hat bereits in seinemUrteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 = BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] - entschieden, daß zu den für die Berufsausübung erforderlichen Gegenständen außer Kleidung, die ausschließlich während der Ausübung des Berufs zu tragen ist, sonstige Kleidung nur gehört, wenn sie überwiegend der Berufsausübung gewidmet ist, und daß die Frage nach der Erforderlichkeit im Sinne des Lastenausgleichsgtsetzes unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des beruflichen Einzelfalles unter verständiger Würdigung des Umfanges und des in Betracht kommenden Aufgabenkreises zu beurteilen ist.

    Soweit die Beschwerde eine grundsätzliche Entscheidung zur Frage der Abgrenzung zwischen dem aus sozialen Gründen pauschal entschädigten Verlust von Hausrat, zu dem zweifellos auch Kleidung gehört, und dem zu einer individuellen Schadensfeststellung und Entschädigung führenden Verlust von Berufskleidung erstrebt, kann sie keinen Erfolg haben, denn der beschließende Senat hat bereits in seinem Grundsatzurteilvom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 = BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] - erkennen lassen, daß die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Sphäre im Einzelfall schwierig ist, daß aber (vgl. auch § 9 Ziffer 5 EStG) zwischen Sonder- und Spezialkleidung und sonstiger Berufskleidung, also Kleidung, die auch Bestandteil des Kleidungs- und Wäschebestandes vieler Hausratskomplexe sein kann, nicht unterschieden wird.

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf …

    In diesem Sinne haben die auf dem Gebiet des Lastenausgleichs zuständigen Senate entschieden (BVerwGE 7, 271; 12, 53 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]; 16, 63 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]; 18,m).
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 198.60

    Schadensfeststellung bezüglich verloren gegangener militärischer …

    Sollten sich Zweifel ergeben, ob der eine oder andere Gegenstand Teil des Hausrats war oder ob er der Berufsausübung gedient hat, wird entscheidend sein, welchem Zwecke er in erster Linie gewidmet war (vgl. dieUrteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 165.57 - [RLA 1960 S. 345 = IFLA 1960 S. 99] undvom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - [BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] [53]]).
  • BVerwG, 02.07.1964 - III C 20.63

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidung hat der IV. Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - (BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]) dahin bestätigt, daß die Frage nach der Erforderlichkeit im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des beruflichen Einzelfalles unter verständiger Würdigung des Umfanges und des in Betracht kommenden Aufgabenkreises zu beurteilen sei.
  • BVerwG, 04.06.1964 - III C 44.63

    Vertreibungsschaden durch Verlust von Gegenständen der Berufsausübung - …

    Dieser Begriffsbestimmung hat sich der IV. Senat, der zunächst gelegentlich "erforderlich" = "förderlich" gesetzt hatte (Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 311.56 - [RLA 1958, 167]; Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 92.58 - [RLA 1959, 106]; Urteil vom 11. März 1959 - BVerwG IV C 138.58 -[BVerwGE 8, 204]), später angeschlossen (…z.B. Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 416.58 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 33]; Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - [BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]]), so daß nunmehr von einhelliger Rechtsprechung zum Begriff "für die Berufsausübung erforderlich" ausgegangen werden kann (vgl. BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46).
  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 167.62

    Rechtsmittel

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zu vgl. Urteil BVerwG IV C 306.59 vom 10. Februar 1961 in BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]) ist ein Gegenstand, der in doppelter Weise benutzt wurde, etwa als Hausrat und zugleich zur Berufsausübung, nur einmal, dann aber mit seinem vollen Wert, nicht nur zum Bruchteil, dort anzusetzen, wo überwiegend seine Benutzung lag.
  • BVerwG, 06.06.1962 - IV C 161.61

    Feststellungsfähigkeit von Schäden i.S.d. Lastenausgleichsgesetzes (LAG)

    Schließlich hält sich auch die Anerkennung weiterer Berufskleidung wie auch der Notenbehältnisse im Rahmen der Rechtsprechung des Senates, der insbesondere Gegenstände, die überwiegend der Ausübung des Berufes dienen, als Berufskleidung anerkennt (BVerwG IV C 306.59 in BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - BVerwG IV C 306.59]).
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 151.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1962 - IV C 202.61

    Feststellung eines Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung eines Offiziers - …

  • BVerwG, 17.07.1961 - IV B 114.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1961 - IV C 328.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1962 - IV C 79.61
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht