Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1958 - IV C 311.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.05.1956 - III LA 97/55
- VG Bremen, 30.05.1956 - III LA 97/55
- BVerwG, 29.07.1957 - IV B 125.56
- BVerwG, 29.08.1958 - IV C 311.57
- BVerwG, 02.05.1962 - IV C 311.57
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 11.05.1960 - IV B 24.60
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Dies gilt insbesondere für die Begriffe Lebensgrundlage und Vorhaben (vgl. Entscheidungen vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 13.55 -, vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -, vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 -, vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 -, vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 44.56 - und vom 29. August 1958 - BVerwG IV C 311.57 -).Das Verwaltungsgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß die Frage, ob die Klägerin ein geeignetes Vorhaben nachgewiesen hat, der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung in vollem Umfange unterliegt (BVerwGE 3, 279) und daß als geeignetes Vorhaben jede Erwerbstätigkeit zu verstehen ist, die nach den Erfahrungen des täglichen Lebens zur Begründung der Lebensgrundlage des Geschädigten mit Wahrscheinlichkeit führen wird (BVerwG IV C 311.57).
- BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
Rechtsmittel
Stellungnahme zur Kosten- und Ertragsberechnung des Unternehmens der Beigeladenen nicht von einer "100 % igen Sicherheit" gesprochen; eine solche Sicherheit wird vom Gesetz aber auch nicht verlangt, weil die Entwicklung eines Unternehmens nicht mit völliger Sicherheit im voraus - gleichsam mathematisch - errechnet werden kann und daher ein gewisses Wagnis in Kauf genommen werden muß (vgl. auch das Urteil des IV. Senatsvom 29. August 1958 - BVerwG IV C 311.57 -). - BVerwG, 26.11.1959 - IV C 425.58
Rechtsmittel
Daß es für die Feststellung der durch körperliche oder geistige Gebrechen bedingten Unfähigkeit, durch Arbeit den gesetzlichen Mindestbetrag zu verdienen, nicht auf die jeweilige Lage des Arbeitsmarktes ankommt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl.Beschluß vom 12. November 1958 - BVerwG (IV C 353.56)(IV B 267.58) - ZLA 1959, 58 und 102). - BVerwG, 03.12.1958 - IV C 221.57
Rechtsmittel
Im übrigen hat der Senat inzwischen entschieden, daß ein Standortwechsel des Unternehmens einem Vorhaben nicht seine Eignung zu nehmen braucht (Urteil BVerwG IV C 311.57 vom 29. August 1958). - BVerwG, 23.12.1959 - IV C 164.59
Zusammenrechnung der einzelnen Einkommen im Zusammenhang mit der Eingruppierung …
Der Senat ist jedoch im Hinblick auf die insoweit in den Beschlüssen vom 31. Oktober 1955 - BVerwG V B 165.55 -, veröffentlicht in ZMR 1956, 1 S. 30; vom 17. Februar 1958 - BVerwG IV C 94.57/B 67.57 - veröffentlicht in ZLA 1958 S. 268, und vom 12. November 1958 - BVerwG IV C 353.56/B 267.58 -, veröffentlicht in ZLA 1959 S. 58, vertretene Meinung der Auffassung, daß das Wort "hilfsweise" im vorliegenden Falle nicht einer (unzulässigen) Bedingung gleichzusetzen ist.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.05.1962 - IV C 311.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.05.1956 - III LA 97/55
- VG Bremen, 30.05.1956 - III LA 97/55
- BVerwG, 29.07.1957 - IV B 125.56
- BVerwG, 29.08.1958 - IV C 311.57
- BVerwG, 02.05.1962 - IV C 311.57
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