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| BVerwG, 25.03.1959 - IV C 311.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.10.1957 - V 2/57
- BVerwG, 25.03.1959 - IV C 311.58
Papierfundstellen
- WM 1959, 1078
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.05.1961 - IV C 300.59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sowohl für das Währungsausgleichsrecht (Höhe eines Guthabens) als auch für das Feststellungsrecht (Höhe des Einheitswertes) entschieden, daß ein zu ermittelnder Wert jedenfalls bis zu dem Betrage als festgestellt anzusehen ist, der unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Beweiserfordernisse als nachgewiesen angesehen werden kann (BVerwG IV C 311.58 in RLA 59, 285; BVerwG IV B 280.60).
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