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| BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 25.06.1957 - III 741/56
- BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.07.1956 - III C 155.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57
Daß auch Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, getrennten Haushalt führen können, bejahen beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 155.56 in RLA 56, 316 und BVerwG IV C 245.56 in BVerwGE 6, 281).Zwar hat auch der III. Senat in der Sache BVerwG III C 155.56 gesagt, daß die der Ehefrau und dem Ehemann gehörenden Hausratgegenstände bei Führung eines getrennten Haushalts zu keiner Zeit den gemeinsamen Zwecken der Eheleute zu dienen bestimmt sein dürfen.
- BVerwG, 21.03.1958 - IV C 245.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57
Daß auch Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, getrennten Haushalt führen können, bejahen beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 155.56 in RLA 56, 316 und BVerwG IV C 245.56 in BVerwGE 6, 281). - BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57
Zwar hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV B 160.58 - Beschluß vom 12. Mai 1959 - für einen Ostschaden an Hausratgegenständen den in § 14 Abs. 3 LAG dort ebenfalls auf den 8. Mai 1945 fingierten Schadenseintritt auch bei Prüfung der Frage zugrunde gelegt, welcher Hausrat bei Eintritt des Schadens vorhanden war.
- BVerwG, 29.08.1963 - III C 65.60
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, wird auch vom IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts geteilt (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1956 - BVerwG IV C 15.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 17 = RLA 1957, 76] , vom 6. Juli 1959 - BVerwG IV C 319.57 - [Buchholz a.a.O., Nr. 48 = RLA 1959, 316] und vom 26. Januar 1962 - BVerwG IV C 122.59 - [ZLA 1962, 254 = IFLA 1963, 13]). - BVerwG, 07.07.1961 - III C 178.59
Rechtsmittel
Diese Zeit kann möglicherweise dann Bedeutung gewinnen, wenn trotz der Eheschließung zwei Wohnungen beibehalten werden und deshalb in Frage steht, ob beide oder nur eine von ihnen als gemeinsame Wohnung anzusehen sind (vgl. Urteil vom 6. Juli 1959 - BVerwG IV C 319.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 48 = RLA 1959 S. 316]).
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