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| BVerwG, 09.06.1961 - IV C 32.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung des Ersatzeinheitswertes für Betriebsvermögen - Heranziehung des Ersatzeinheitswertes für Betriebsvermögen zur Ermittlung eines Vertreibungsschadens - Verhältnis von Ersatzeinheitswert und Einheitswert - Berücksichtigung erhalten gebliebener Teile des ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 27.01.1960 - 1 K 293/59
- BVerwG, 09.12.1960 - IV B 92.60
- BVerwG, 09.06.1961 - IV C 32.61
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1961 - IV C 32.61
In gleichem Sinne hat daher auch der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes durch Hinzurechnung des Wertes von Investitionen abgelehnt, weil der vor der Vertreibung zuletzt festgestellte Einheitswert bekannt war (BVerwG III C 233.58 in ZLA 60, 107).
- BVerwG, 27.10.1961 - IV C 92.61
Voraussetzungen des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses bei …
Anders nur, wenn der Antragsteller zumindest glaubhaft macht, daß später eine Fortschreibung stattgefunden hat, mag deren Ergebnis jetzt auch nicht mehr bekannt sein (Urteil BVerwG IV C 32.61 vom 9. Juni 1961). - BVerwG, 19.03.1962 - IV B 242.61
Bestimmung der Schadensfeststellung bei Fehlen des Einheitswertbescheids für den …
Nur wenn auch eine Glaubhaftmachung nicht möglich ist, ist anstelle des Einheitswertes ein Ersatzeinheitswert - gegebenenfalls in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 6. FeststellungsDV in der Fassung vom 2. März 1959 (BGBl. I S. 88) - zu ermitteln, denn wenn der Einheitswert bekannt ist oder glaubhaft gemacht wird, ist für die Ermittlung eines Ersatzeinheitswerts kein Raum, wie beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits grundsätzlich entschieden haben (vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57 -, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960 S. 107] und vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - [ZLA 1961 S. 316]). - BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
Abgrenzung zwischen Vorbehaltsbescheiden und unanfechtbaren Teilbescheiden - …
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - (ZLA 1961 S. 316) dasselbe ausgesprochen. - BVerwG, 15.11.1961 - IV C 333.60
Rechtsmittel
Nur wenn dieser nicht festgestellt - was die Klägerin nicht behauptet - oder nicht mehr bekannt ist, schreibt § 12 Abs. 2 FG die Bildung eines Ersatzeinheitswertes vor (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - und BVerwG III C 233.58 in ZLA 60, 107).
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