Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1967 - IV C 32.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Außenbereich und im Zusammenhang bebautem Ortsteil - Berücksichtigung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinn von § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) und § 35 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1965 - I A 62/63
- BVerwG, 23.02.1966 - IV B 173.65
- BVerwG, 10.03.1967 - IV C 32.66
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 10.03.1967 - IV C 32.66
Erheblich sind solche Planungsziele auch dann, wenn sie nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzt, sondern nur in einem vorbereitenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, dargestellt sind (BVerwGE 18, 247).Der Senat hat die im angefochtenen Urteil nicht zugelassene Revision auf die Beschwerde der Klägerin mit der Begründung zugelassen, daß über BVerwGE 18, 247 hinaus die Frage, wann öffentliche Belange der Bauausführung entgegenstehen, wenn der Außenbereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht zur Bebauung vorgesehen ist, weiterer grundsätzlicher Klärung bedarf.
Selbst wenn demgegenüber die Erkenntnisse in BVerwGE 18, 247 ff. aufrechterhalten bleiben sollten, könnte im vorliegenden Einzelfall auch von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus nicht anders entschieden werden.
Bereits der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der früher für die Entscheidung über die Revisionen auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechts zuständig war, hat in seiner Entscheidung BVerwGE 18, 247 rechtsgrundsätzlich ausgesprochen, daß die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen der Gemeinde - die hier dem Bauvorhaben des Klägers entgegenstehen - zu den öffentlichen Belangen gehören, die die Baugenehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Vorhabens im Außenbereich zu berücksichtigen hat.
- BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65
Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1967 - IV C 32.66
Der erkennende Senat hat anläßlich seiner Entscheidung in der Revisionssache BVerwG IV C 205.65 in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil sich nach nochmaliger Überprüfung dieses Grundsatzproblems im wesentlichen zu den Erkenntnissen des I. Senats bekannt.
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Das gilt auch dafür, ob etwa eine Straße (vgl. Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 32.66 - [S. 8] oder Geländehindernisse irgendwelcher Art (vgl. Urteil vom 22. April 1966 a.a.O.) den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluß sind. - BVerwG, 25.05.1976 - 4 B 185.75
Begriff des Ortsteils - Voraussetzung der organischen Siedlungsstruktur
Ob eine Straße oder ein Weg den Bebauungszusammenhang unterbrechen, unterliegt gleichfalls tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall (Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 32.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 38, S. 126). - BVerwG, 08.09.1983 - 4 B 159.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Frage, ob ein (schmaler) Wirtschaftsweg den Innenbereich gegen den Außenbereich abgrenzen könne, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Daß Geländeeinschnitte - wie Straßen, stehende oder fließende Gewässer, Bahndämme usw. - eine derart begrenzende Bedeutung haben können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats; er hat unter anderem gebilligt daß ein nur 2 m breiter Graben den Innen- vom Außenbereich trennen könne (vgl.Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44]; vgl. zur trennenden Wirkung einer StraßeUrteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 32.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 38 S. 123 [126]). - BVerwG, 30.04.1968 - IV B 162.67
Erteilung einer Abbruchsverfügung - Errichtung eines Wochenendhauses ohne …
Eingehende rechtsgrundsätzliche Bekenntnisse zur Frage der Ermittlung der Grenzziehung zwischen Gebieten der §§ 34 und 35 BBauG enthalten die 1967 ergangenen Urteile des erkennenden Senats vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 32.66 -, vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 -, vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 -. - BVerwG, 08.02.1988 - 4 B 6.88
Erteilung eines negativen Vorbescheides für ein Bauvorhaben im Außenbereich - …
Die Beschwerde rügt weiter, das Urteil des Berufungsgerichts weiche auch von den Urteilen des beschließenden Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (BVerwGE 41, 227), vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 40.72 - (BVerwGE 44, 250) und vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 32.66 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 30) ab.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".