Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1957 - IV C 323.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 11.05.1956 - IX a VGL 412/55
- BVerwG, 12.07.1957 - IV C 323.56
- BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
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| BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 11.05.1956 - IX a VGL 412/55
- BVerwG, 12.07.1957 - IV C 323.56
- BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Papierfundstellen
- JR 1958, 154
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Da die vom Kläger erhobene Klage trotz des - unzureichenden - nur auf Aufhebung der ablehnenden Verwaltungsbescheide lautenden Klagantrags in Wirklichkeit, auf Verpflichtung der Ausgleichsbehörde zur Feststellung des geltendgemachten Hausratverlustes und Gewährung der erstrebten Hausratentschädigung, also Vornahme eines Verwaltungsaktes, gerichtet ist, hat auch das Revisionsgericht die Rechtsänderung zu berücksichtigen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]). - BVerwG, 29.05.1957 - V C 388.56
Auszug aus BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Der Begriff der "Umstände" stellt, wie der für das Vertriebenen-, Flüchtlings-, Evakuierten- usw. Recht zuständige V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. Mai 1957 - V C 388.56 - ausgesprochen hat, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar; seine Auslegung ist also der Nachprüfung im Revisionsverfahren zugänglich.
- BVerwG, 25.07.1960 - VIII CB 66.60
Rechtsmittel
Deshalb bedarf es keiner Klärung, daß Personen, die außerhalb des Vertreibungsgebietes einen oder mehrere Wohnsitze hatten, nicht unter § 1 Abs. 2 Nr. 4 BVFG fallen (vgl. auch dasUrteil vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 323.56 - [JR 1958 S. 154]). - BVerwG, 30.07.1960 - III C 156.60
Feststellung eines Kriegssachschadens an Gegenständen der Berufsausübung - …
Damit hatte der Kläger gleichzeitig eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten beantragt, weil eine lastenausgleichsrechtliche Anfechtungsklage, die sich gegen die Versagung beantragter Leistungen richtet, gleichzeitig auch auf eine entsprechende Verpflichtung der Ausgleichsbehörden gerichtet ist (BVerwG IV C 323.56 vom 11. September 1957, BVerwG III C 278.57 vom 9. Juli 1959). - BVerwG, 10.07.1962 - III C 38.62
Rechtsmittel
Die Klägerin hat nicht auf Feststellung ihrer Erwerbsunfähigkeit geklagt, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine solche Klage als zulässig zu erachten wäre, sondern hat gegen die ihren Antrag auf Unterhaltshilfe ablehnenden Entscheidungen der Ausgleichsbehörden die Anfechtungsklage des § 338 LAG mit der darin enthaltenen Leistungsklage erhoben (vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 323.56 [S. 5] - und vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 278.57 -); es bedarf insbesondere noch, wie schon ausgeführt, der Entscheidung hinsichtlich des Zeitraums vom Tage dar Antragstellung bis zum 31. Mai 1957 und über die Anrechenbarkeit des unter Raubbau an der Gesundheit erzielten Arbeitseinkommens für den ganzen in Betracht kommenden Zeitraum.
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