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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.11.1957

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1958 - IV C 323.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,500
BVerwG, 07.03.1958 - IV C 323.57 (https://dejure.org/1958,500)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1958 - IV C 323.57 (https://dejure.org/1958,500)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1958 - IV C 323.57 (https://dejure.org/1958,500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1746 (Ls.)
  • NJW 1958, 1946
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 311.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1958 - IV C 323.57
    Er hat zwar später nur eine nicht selbständige Tätigkeit ausgeübt; aber auch in abhängiger Stellung können Gegenstände für eine Berufsausübung erforderlich sein, sei es, daß diese Gegenstände in einem Hauptberuf, für eine Nebentätigkeit oder für das weitere berufliche Fortkommen des Geschädigten erforderlich waren, vgl. a.Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 311.56 -.
  • BVerwG, 21.02.1958 - IV C 30.56
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1958 - IV C 323.57
    - Zwar kommt nach der Fassung des § 13 LAG dem gesetzlichen Tatbestand der Nr. 2 a gegenüber Nr. 1 nur subsidiäre Bedeutung zu, vgl. a.Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 30.56 -.
  • BVerwG, 29.07.1960 - III B 1.60

    Abstellen auf die beruflichen Absichten bei Feststellung von Schäden an einem …

    Er meint, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57 -.

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des IV. Senatsvom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57 - (RLA 1958 S. 236) wird von ihm offensichtlich mißverstanden.

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 167.62

    Rechtsmittel

    Zum Urteil BVerwG IV C 323.57 bemerkt der Kläger, bloßer Geldmangel oder mangelnde Kreditaussicht könne die Eigenschaft als ruhendes Betriebsvermögen nicht beseitigen.

    Hält man die hierzu bisher ergangenen Entscheidungen (insbesondere Urteile BVerwG IV C 323.57 vom 7. März 1958 in RLA 58, 236, BVerwG IV C 72.60 vom 3. Februar 1961 in ZLA 61, 214 und BVerwG IV C 10.61 vom 9. Juni 1962 in ZLA 62, 265) zusammen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ruhendes Betriebsvermögen dann anzunehmen, wenn der Inhaber willens und in der Lage ist, den Betrieb in nicht allzu ferner Zukunft wiederaufzunehmen.

  • BVerwG, 06.03.1964 - IV C 47.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens eines Melkermeisters - …

    Für das Lastenausgleichsrecht gilt hinsichtlich der Begriffe "Betriebsvermögen" und "Teilwert eines Betriebsvermögens" zwar die Begriffsbestimmung des Bewertungsgesetzes; aber nicht erforderlich ist, daß ein Wirtschaftsgut auch für steuerliche Zwecke "erfaßt" wird oder zu erfassen wäre (vgl. auchUrteile vom 10. August 1961 - BVerwG IV C 345.58 -, Beschluß vom 3. August 1961 - BVerwG IV B 276.59 - undUrteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57 - [abgedruckt bei Buchholz 427.2, § 13 FG Nrn. 44, 42, 5]).
  • BVerwG, 22.06.1971 - III CB 7.70

    Eigenbesitz an landwirtschaftlichem Betrieb - Abgrenzung zwischen ruhenden oder …

    Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung vom 7. März 1958 (- BVerwG IV C 323.57 - [IFLA 1959, 15]) ist jedenfalls durch die oben wiedergegebene Rechtsprechung des jetzt für Schadensfeststellungen allein zuständigen III. Senats überholt.
  • BVerwG, 03.08.1961 - IV B 276.59

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das geht aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hervor, die besagen, daß das Bewertungsrecht und steuerliche Grundsätze nicht schlechthin für den Lastenausgleich anwendbar sind (vgl. Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57- [RLA 1958, 236]).
  • BVerwG, 01.11.1960 - IV B 111.60

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das weiterhin von ihr verwahrte Malergerät gehörte danach nicht mehr zum Betriebsvermögen (vgl. Urteile vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 1.57 - BVerwGE 6, 188, RLA 1958, 299, und vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57 - RIA 1958, 236).
  • BVerwG, 22.01.1959 - IV C 435.58

    Nichtzulassung der Revision - Feststellung eines Kriegssachschadens an …

    Auf die Revision des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 323.57 - das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. Juli 1956 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück.
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   BVerwG, 07.11.1957 - IV C 323.57   

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