Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 19.05.1956 - 5 KL 213/55
- BVerwG, 06.09.1957 - IV B 119.56
- BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1553
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Daß auch auf dem Gebiete das Lastenausgleichs ein begünstigender Verwaltungsakt nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts widerrufen werden kann, ist einhellige Rechtsansicht beider mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dieUrteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] undvom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - in BVerwGE 5, 312).Im Urteil BVerwG III C 370.56 wird jedenfalls allein diese Voraussetzung in Erwägung gezogen.
Darüber hinaus ist der Senat jedoch im Sinne der von Haueisen zu diesem Urteil gegebenen Anmerkung (NJW 1958 S. 884) der Ansicht, daß auch andere Umstände bei der Zubilligung einer Ausnahme von dieser Regel eine Rolle spielen können, wie etwa die zwischen Erlaß und Widerruf des Verwaltungsakts liegende Zeitspanne sowie die Zeitdauer, auf die sich der Verwaltungsakt bei seinem Bestand voraussichtlich noch auswirken wird.
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Daß auch auf dem Gebiete das Lastenausgleichs ein begünstigender Verwaltungsakt nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts widerrufen werden kann, ist einhellige Rechtsansicht beider mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dieUrteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] undvom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - in BVerwGE 5, 312). - BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57
Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Diese Rechtsansicht hat der III. Senat in seinemUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57] vertreten, nachdem er in seiner vorangegangenen Rechtsprechung(Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - in BVerwGE 1, 215) lediglich den dinglich an einer Sache Berechtigten als unmittelbar geschädigt angesehen hatte.
- BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Dieser Gedanke einer Abwägung des Vertrauensschutzes auf der einen und des öffentlichen Interesses auf der anderen Seite ist auch vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts als notwendige Voraussetzung eines Widerrufs anerkannt worden(Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - in DVBl. 1958, 652). - BVerwG, 04.11.1954 - III C 16.53
Ausgleichsberechtigung des unmittelbar Geschädigten nach dem …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Diese Rechtsansicht hat der III. Senat in seinemUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57] vertreten, nachdem er in seiner vorangegangenen Rechtsprechung(Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III C 16.53 - in BVerwGE 1, 215) lediglich den dinglich an einer Sache Berechtigten als unmittelbar geschädigt angesehen hatte. - BVerwG, 06.09.1957 - IV B 119.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Gegen die Versagung der Revision hatte die Klägerin Beschwerde erhoben, der vom erkennenden Senat stattgegeben worden war (BVerwG IV B 119.56). - BVerwG, 01.10.1958 - IV C 240.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
ImUrteil vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 30.57 -, RLA 1959, 12, ist der IV. Senat der neuen Rechtsprechung des III. Senats gefolgt. - BVerwG, 15.05.1957 - V C 171.56
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57
Diese Ansicht wird inUrteil vom 15. Mai 1957 - BVerwG V C 171.56 -, Jur.
- BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62
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Sind auf Grund eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes Dauerleistungen bewilligt worden, so wiegt bei der Interessenabwägung regelmäßig das öffentliche Interesse an der Aufhebung des Verwaltungsaktes für die Zukunft schwerer als das Interesse des Begünstigten am Fortbestand des Verwaltungsaktes (Urteile vom 28. Juni 1957 in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [7], vom 25. Oktober 1957 in BVerwGE 5, 312 [314] , vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [NJW 1959, 1553 = ZLA 1959, 230 = IFLA 1959, 173 = VerwRspr.Bei der Entscheidung der Frage, ob ein rechtswidriger leistungsgewährender Verwaltungsakt auch für die Zukunft nicht widerrufen werden kann, ist vor allem darauf abgestellt worden, wieviel Zeit zwischen Erlaß und Widerruf des Verwaltungsaktes vergangen ist und für welche Zeit sich der Verwaltungsakt voraussichtlich noch auswirken wird, Ob die Behörde ihre Beurteilung des von Anfang an richtig und vollständig dargestellten Sachverhalts erst nachträglich geändert hat, und ob der Begünstigte im Vertrauen auf die Beständigkeit des Verwaltungsaktes ihn besonders belastende und schwer rückgängig zu machende Verfügungen getroffen hat (Urteile vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [a.a.O.] , vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [a.a.O.] und vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 - [ZLA 1963, 127]).
- BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
Rechtsmittel
Da im Bereich des Lastenausgleichs sowohl sachliches Verwaltungsrecht wie das Verwaltungsverfahrensrecht bundesrechtlich geordnet ist, sind auch die ungeschriebenen Sätze des allgemeinen Verwaltungsrechts insoweit als Bundesrecht anzusehen, wie der Senat bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 325.57 vom 24. Oktober 1958 ausgesprochen hat. - BVerwG, 12.11.1970 - III C 19.68
Teilrücknahme einer Schadensfeststellung - Bindungswirkung der vom Finanzamt …
Für die Zurücknahme künftiger Leistungen aus einem rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß gegenüber dem schutzwürdigen Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft des Verwaltungsaktes in der Regel das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit der Verwaltung überwiegt (vgl. für die Rücknahme der Bewilligung einer Kriegsschadenrente: Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 5]).
- BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
Feststellung von Vertreibungsschäden wegen des Verlustes an privatrechtlichen …
Weiter einengend hat der Senat in BVerwG IV C 325.57 (VerwRspr. Bd. 12 S. 154 [156]) ausgesprochen, für einen Widerruf, der sich nicht für eine zurückliegende Zeit, sondern nur für die Zukunft auswirken solle, sei das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines gesetzlichen Zustandes durch nachträgliche Beseitigung des begünstigenden Verwaltungsakts in der Regel von solchem Gewicht, daß ihm im Widerstreit mit dem Bedürfnis des einzelnen nach dem Schutz seines Vertrauens der Vorrang einzuräumen sei und daß u.U. von dieser Regelung abgewichen werden könne, wenn der Leistungsempfänger im Vertrauen auf die Beständigkeit der ihm zugebilligten Leistung besonders belastende, schwer rückgängig zu machende Verfügungen getroffen, insbesondere vorteilhafte Rechtspositionen aufgegeben habe. - BVerwG, 27.11.1964 - IV C 149.64
Anspruch eines Flüchtlings auf hälftige Hausratentschädigung bei Verbleiben des …
Danach ist das Vertrauen des Geschädigten in einen ihn begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakt nur dann zu schützen, wenn er besondere Vermögensdispositionen getroffen hat (BVerwG III C 97.59, IV C 86.58, IV C 325.57). - BVerwG, 27.02.1962 - III C 166.60
Verlust der Existenzgrundlage durch Verlust des Rechts zur Nutznießung - …
Diese Rechtsprechung ist aber von dem erkennenden Senat erstmals mit dem Urteil vom 16. Januar 1958 aufgegeben worden, nach dem auch andere als dingliche Rechte berücksichtigungsfähig sein können, und ist seitdem, nachdem sich ihr auch der IV., gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, zur feststehenden Rechtsprechung geworden (vgl. BVerwG IV C 325.57 vom 24. Oktober 1958 [Buchholz a.a.O. Nr. 40 a zu § 13 LAG]). - BVerwG, 30.09.1964 - IV B 85.64
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kriegsschadenrente - Anspruch auf …
In dem Fall kann jedoch nur dann von einer unmittelbaren Schädigung gesprochen werden, wenn die Nutzung ohne besonderen Zugriff und ohne daß sie zunächst ein fremdes Vermögen hätte durchlaufen müssen, anfiel (Urteil des beschließenden Senats vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - in NJW 1959 S. 1553 = IfLA 1959 S. 173 = Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 40a; Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - in BVerwGE 7 S. 1 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.07.1963 - III C 126.62
Feststellung der dauernden Erwerbsunfähigkeit für die Gewährung einer …
Daß auch begünstigende Verwaltungsakte grundsätzlich widerrufen werden können, wenn sie rechtswidrig sind, entspricht ständiger Rechtsprechung der beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312]; vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - [NJW 1958 S. 154]; vom 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 - vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [NJW 1959 S. 1553]; vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - [BVerwGE 10, 308 = IFLA 1960 S. 158]).
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