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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58, IV B 243.38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4333
BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58, IV B 243.38 (https://dejure.org/1959,4333)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1959 - IV C 332.58, IV B 243.38 (https://dejure.org/1959,4333)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1959 - IV C 332.58, IV B 243.38 (https://dejure.org/1959,4333)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Falsche Angaben über die Entstehung und den Umfang eines Vertreibungsschadens - Bindungswirkung eines sogenannten Flüchtlingsausweises A - Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision - Rüge der ordnungswidrigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58
    Ebensowenig bedarf es erneuter höchstrichterlicher Klarstellung, daß entgegen dem von der Beschwerde mit längst überholten Fundstellen vertretenen Standpunkt, ein Flüchtlingsausweis A, der wie hier vor Inkrafttreten der Bindungsklausel des § 15 Abs. 5 Nr. 1 BVFG erteilt worden ist, für die Ausgleichsbehörden noch nicht irgendwelche Bindungswirkungen beanspruchen kann (so ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteile vom 26. April 1957 - BVerwG IV C 269.55 - und vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - in RLA 1957, 350 und BVerwGE 6, 42 [BVerwG 28.11.1957 - III C 150/57]).
  • BVerwG, 26.08.1959 - IV C 298.58
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58
    Auch dies ist übrigens in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits wiederholt bestätigt worden (Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG IV C 298.58 -).
  • BVerwG, 28.09.1955 - II B 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58
    Der Hinweis der Beschwerde auf die in NJW 1956, 156 veröffentlichte Entscheidung verkennt, daß die Voraussetzungen der Verfahrensrevision in § 339 Abs. 1 letzter Satz LAG anders geregelt sind als im allgemeinen Revisionsverfahrensrecht (§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 2 BVerwGG).
  • BVerwG, 26.04.1957 - IV C 269.55
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - IV C 332.58
    Ebensowenig bedarf es erneuter höchstrichterlicher Klarstellung, daß entgegen dem von der Beschwerde mit längst überholten Fundstellen vertretenen Standpunkt, ein Flüchtlingsausweis A, der wie hier vor Inkrafttreten der Bindungsklausel des § 15 Abs. 5 Nr. 1 BVFG erteilt worden ist, für die Ausgleichsbehörden noch nicht irgendwelche Bindungswirkungen beanspruchen kann (so ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteile vom 26. April 1957 - BVerwG IV C 269.55 - und vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - in RLA 1957, 350 und BVerwGE 6, 42 [BVerwG 28.11.1957 - III C 150/57]).
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI C 5.59

    Rechtsmittel

    Eine allgemeine Bezugnahme auf "Ausführungen und Feststellungen" in einem anderen Rechtsstreit, nämlich in der Verwaltungsstreitsache BVerwG IV C 332.58, genügt nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine solche Rüge (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1957 - BVerwG VI C 270.57 - und die Beschlüsse vom 6. Oktober 1958 - BVerwG V C 378.56 - [MDR 1959 S. 60] und vom 3. November 1960 - BVerwG II B 45.60 -).
  • BVerwG, 29.01.1960 - IV B 12.60

    Eignung von Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Bezirksverwaltungsgerichts …

    Der beschließende Senat hat in ständiger Rechtsprechung, u.a. in seinemBeschluß vom 7. Oktober 1959 - BVerwG IV C 332.58/IV B 243.58 - die Auffassung vertreten, daß von einer Beschwerde angeführte Verfahrensmängel deswegen von vornherein nicht zur Begründung der begehrten Revisionszulassung geeignet seien, weil im Lastenausgleichsrecht wesentliche Verfahrensmängel immer auch ohne grundsätzliche Bedeutung den Revisionsweg eröffnen, denn die Voraussetzungen der Verfahrensrevision nach § 339 Abs. 1 letzter Satz LAG sind anders geregelt als im allgemeinen Revisionsverfahrensrecht nach § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 2 BVerwGG (vgl. auchBeschluß vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 -).
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