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| BVerwG, 24.10.1958 - IV C 351.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 18.09.1957 - III LA 63/57
- BVerwG, 24.10.1958 - IV C 351.57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.08.1957 - IV C 144.56
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - IV C 351.57
Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 30. August 1957 (BVerwG IV C 144.56) ausgeführt, daß zur eigenen Haushaltsführung nicht nur das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit gehört.
- BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
Subjektive Bestimmung eines vorhandenen eigenen Haushalts - Relevanz …
Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt. - BVerwG, 18.06.1964 - III C 149.63
Rechtsmittel
Diese Erkenntnis haben der IV. Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 - (…Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 39) und der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (…Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 41) nochmals bestätigt.
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