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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1958 - IV C 352.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1008
BVerwG, 07.11.1958 - IV C 352.57 (https://dejure.org/1958,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1958 - IV C 352.57 (https://dejure.org/1958,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1958 - IV C 352.57 (https://dejure.org/1958,1008)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 15.02.1961 - IV B 178.60

    Rechtsmittel

    Im Hinblick auf den Wortlaut und den Sinn dieser gesetzlichen Regelung sowie auf den allgemeinen Auslegungsgrundsatz, daß Ausnahmebestimmungen eng auszulegen sind, können nach der Rechtsprechung der mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate im Währungsausgleichsverfahren nur die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassenen Beweismittel zum Nachweis der Sparanlage, nicht aber andere im gewöhnlichen Verwaltungsstreitverfahren zugelassene Beweismittel anerkannt werden (vgl. z.B. die Urteile vom 6. Juli 1956 - BVerwG III C 146.54 = RLA 56, 303 = LA 56, 362 -, vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 107.55 - und vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 352.57, ZLA 1959, 189, Mtbl.BAA 1959, 479 und vom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 164.55 = BVerwGE 3, 43 = ZLA 56, 187 -).

    Diese Ansicht führt zu keiner unbilligen Harte für die Kläger, denn eine im Währungsausgleichsverfahren nicht ordnungsgemäß nachgewiesene Sparanlage kann im Rahmen des sonstigen Lastenausgleichs geltend gemacht werden (vgl. Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 352.57 -, ZLA 1959, 189, Mtbl.BAA 1959, 479).

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 44.62

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich für …

    Diese Voraussetzungen müssen durch die in § 8 WAG bestimmten Urkunden, in erster Linie durch das Sparbuch selbst (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 WAG), bewiesen werden (BVerwG, Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 352.57 - [ZLA 1959 S. 189 = Mtbl BAA 1959 S. 479 = Buchholz BVerwG 427.4 § 2 WAG Nr. 7]).
  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 11.62

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich für …

    Um die Verluste der Vertriebenen ohne weiteres Verfahren feststellen zu können, bedurfte es dazu einer Beschränkung der Beweismittel auf bestimmte Urkunden, aus denen das Gläubigerrecht eindeutig zu entnehmen ist (BVerwG, Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 352.57 - [Buchholz BVerwG 427.4 § 2 WAG Nr. 7]; Harmening, Lastenausgleich, Anm. 2 zu § 8 WAG).
  • BVerwG, 14.06.1960 - IV B 175.59

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zum Nachweis des Verlustes einer Sparanlage im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener die zugelassenen Beweisurkunden abschließend in § 8 des Gesetzes über den Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener vom 14. August 1952 (BGBl. I 3.546) - WAG -und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen aufgezählt (vgl.Urteile vom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 164.55 - undvom 7. November 1958 - BVerwG IV C 352.57 -).
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