Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1961 - IV C 352.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Minden, 24.08.1959 - 1 KL 61/59
- BVerwG, 27.10.1961 - IV C 352.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 311.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1961 - IV C 352.59
Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 311.56 und BVerwG 17 C 92.58.
- BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60
Rechtsmittel
Darin mag einmal die Feststellung liegen, daß der Kläger seine auf der Verwendung seiner Bilder aufgebaute Tätigkeit auch im Nebenberuf ausgeübt habe (vgl. hierzu das Urteil des IV. Senats vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 352.59 -). - BVerwG, 24.11.1964 - III C 97.63
Rechtsmittel
Ein Nebenberuf liegt vor, wenn neben dem Hauptberuf eine planmäßige, stetige, auf Gewinnerzielung gerichtete, also gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerwG Urteile vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 352.59 - [RLA 1962, 232] und vom 9. Mai 1963 - BVerwG III C 258.60 -). - BVerwG, 17.09.1964 - III C 95.62
Schadensfeststellung an Wirtschaftsgütern (Großvieh und Kleinvieh) - Abgrenzung …
Anerkannt ist darüber hinaus in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß unter "Berufsausübung" im Sinne der §§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG sowie des § 15 FG auch die zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübte Nebentätigkeit angesehen werden kann (vgl.Urteile vom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 272.58 - undvom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 352.59 -). - BVerwG, 04.06.1964 - III C 44.63
Vertreibungsschaden durch Verlust von Gegenständen der Berufsausübung - …
Diese Nebentätigkeit könnte zur Folge haben, daß von den verlorenen Maschinen die eine oder die andere als Berufsausübungsgegenstand erscheinen müßte (…vgl. Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 311.56 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 25];… Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 4.60 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 42]; ferner Urteil vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 352.59 - [MDR 1962, 337 (L)]); möglicherweise könnte bezüglich der Maschinen auch eine Schadensfeststellung an Betriebsvermögen in Betracht kommen (Lohndrusch). - BVerwG, 13.06.1963 - III C 113.62
Geltendmachung von Verlusten an Wirtschaftsgütern eines elektro-physikalischen …
Richtig ist zwar, daß der Beruf, hinsichtlich dessen die Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung begehrt wird, im Zeitpunkt des Schadenseintritts tatsächlich und nachhaltig ausgeübt worden sein muß, wobei unter beruflicher Tätigkeit - hauptberuflich oder nebenberuflich - nur eine solche zu verstehen ist, die planmäßig und mit einer gewissen Stetigkeit auf die Erzielung von Einkünften zur Bestreitung oder Verbesserung des Lebensunterhalts gerichtet ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 352.59 -).
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