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| BVerwG, 18.02.1958 - IV C 360.57, IV B 265.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Familienzuschlägen für einen dauernd getrennt lebenden Ehegatten
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 22.01.1957 - A II 375/56
- BVerwG, 18.02.1958 - IV C 360.57, IV B 265.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.02.1958 - IV C 360.57
Dabei liegt ein dauerndes Getrenntleben bereits dann vor, wenn neben der räumlichen Trennung auch nur ein Ehegatte den Willen hat, die eheliche Gemeinschaft nicht wieder herzustellen, wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 102.54 -).
- BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
Rechtsmittel
Umgekehrt ist nun zu folgern, daß dann, wenn ein solches Recht gegeben, einer der Ehegatten also nicht verpflichtet und auch nicht willens ist, die häusliche Gemeinschaft wiederherzustellen, eine dauernde Trennung auf alle Fälle anzunehmen ist (so auch in dem Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 181.57 -, ebenso Beschluß vom 18. Februar 1958 - BVerwG IV C 360.57 - [B 265.57]).
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