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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,349
BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63 (https://dejure.org/1963,349)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1963 - IV C 37.63 (https://dejure.org/1963,349)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - IV C 37.63 (https://dejure.org/1963,349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene Kriegsschadenrente - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Führung des elterlichen Haushalts durch die Erbin - Auslegung des § 272 Abs. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 212
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.1962 - IV C 240.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
    Das Bundesverwaltungsgericht sei denn auch in seinem Urteil BVerwG IV C 240.61 vom 25. Mai 1962 (ZLA 1962, 223) von solch enger Auslegung abgerückt und habe, ohne die Frage zu vertiefen, wozu der damalige Fall nicht gezwungen habe, eine Aufnahme hauswirtschaftlicher Tätigkeit für die Eltern "jedenfalls vor dem 1. April 1952" genügen lassen.

    Dem im Urteil BVerwG IV C 240.61 anklingenden Gedanken, es müßten Schiebungen verhütet werden, wirke die Ausschließungsmöglichkeit (§ 360 Abs. 1 Nr. 3 LAG) dessen, der absichtlich eine Verschlechterung seiner Verhältnisse herbeizuführen suche, entgegen, wodurch einer Tochter, die etwa erst unmittelbar vor dem bevorstehenden Tode der Eltern in den Haushalt eintrete, der Weiterbezug von Kriegsschadenrente versagt werden könne.

    Damit erweitert der Senat seine im Urteil BVerwG IV C 240.61 vom 25. Mai 1962 zum Ausdruck gekommene Auffassung.

  • BVerwG, 04.07.1955 - III B 44.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
    Wenn es im Beschluß BVerwG III B 44.54 des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1955 (RLA 1955, 377) heiße, die alleinstehende Tochter müsse sich "der Erwartung" haben "hingeben" können, "von den Eltern Zeit ihres Lebens Unterhalt zu empfangen, um sich dann nach dem Tode ihrer Eltern aus dem elterlichen Vermögen versorgt zu sehen", so klinge dies allerdings danach, als wenn die Tochter die Haushaltsarbeit bereits vor dem Schadenszeitpunkt aufgenommen haben müsse.

    Die Revision greift dabei auf den Beschluß BVerwG III B 44.54 zurück.

    Schon daraus ergibt sich, daß die Ausführungen im Beschluß BVerwG III B 44.54 nur den Hauptfall ansprechen.

  • BVerwG, 01.10.1958 - IV C 119.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
    Darüber hinaus - dies ist, ohne daß es im vorliegenden Fall darauf ankäme, zur allgemeinen Auslegung hinzuzufügen - bewirkt das Wort "entsprechend", daß das Familienband, das zum Nachrücken in die Kriegsschadenrente führen soll, bereits beim erstmaligen Bezug der Kriegsschadenrente bestanden haben muß, daß also, wie der überlebende Gatte bereits in jenem Zeitpunkt mit dem Rentenberechtigten verheiratet gewesen sein muß, so die alleinstehende Tochter in jenem Zeitpunkt bereits im Eltern/Kindesverhältnis zu dem Rentenberechtigten gestanden haben muß, was für Fälle von Kindesannahme (zu vgl. BVerwG IV C 119.57, Urteil vom 1. Oktober 1958) wichtig sein kann.
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …

    Allerdings könne in Fällen angeborener unheilbarer Krankheit, die eine dauernde Anstaltsunterbringung notwendig mache, eine Selbstvorsorge durch freiwillige Krankenversicherung vielfach nicht möglich sein, obwohl die dem Beihilfeberechtigten zumutbare Selbstvorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens Ursache und Rechtfertigung der Beihilfebemessung nach Nr. 12 BhV sei (vgl. BVerwGE 17, 214 [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63]; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58]; 27, 48 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 28, 174) [BVerwG 26.10.1967 - II C 52/67].
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65

    Gewährung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - Antrag auf Leistungen …

    Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 212 und 218) ausgesprochen, daß es außerdem noch sechs Voraussetzungen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente der Eltern gibt.

  • BVerwG, 03.03.1967 - V B 119.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    In BVerwGE 17, 212 (217) [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63] hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, das in § 272 Abs. 2 Satz 2 LAG für die Ehefrau des Berechtigten normierte Alterserfordernis gelte infolge des Wortes "entsprechend" auch für die alleinstehende Tochter.

    Nach BVerwGE 17, 212 und nach BVerwGE 17, 218 kann dem Lastenausgleichsgesetz ein bestimmter Stichtag, an welchem die Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG und insbesondere diejenige des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt erfüllt sein müssen, nicht entnommen werden.

  • BVerwG, 06.12.1963 - IV C 78.63

    Hauswirtschaftliche Tätigkeit für die eigenen Eltern - Berechtigung eines die …

    Damit, von welchem Zeitpunkt ab diese Voraussetzung erfüllt sein muß, hat sich der Senat in seinem gleichzeitigen Urteil BVerwG IV C 37.63 eingehend auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69

    Weitergewährung einer Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz - …

    Die alleinstehende Tochter, die auf eigenen Arbeitsverdienst und die damit erzielbare eigene Altersversicherung zugunsten der Eltern verzichtet, soll durch die Weitergewährung der Kriegsschadenrente belohnt werden (Urteil vom 6. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 212 [214]]).
  • BVerwG, 26.09.1969 - V C 83.66

    Übergang des Anspruchs auf Entschädigungsrente auf den Ehegatten bei Tod des …

    In der Entscheidung des IV. Senats vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 212 [217]) ist zum Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente nach § 285 Abs. 2 LAG bereits darauf abgestellt,.
  • BVerwG, 23.10.1964 - IV C 131.64

    Rechtsmittel

    Nach den grundsätzlichen Entscheidungen des erkennenden Senats zu §§ 261 Abs. 2, 272 Abs. 2 Satz 2, 285 Abs. 3 LAG (BVerwG IV C 37.63 und BVerwG IV C 78.63, beide vom 6. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 212 und 218]) gibt es 7 Voraussetzungen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente der Eltern.
  • BVerwG, 29.11.1967 - V C 186.65

    Lastenausgleich und Nachrücken in die Kriegsschadenrente eines Elternteils bei …

    Über den darin liegenden scheinbaren Widerspruch, daß die Tochter einmal den Haushalt der Eltern versehen, aber im maßgebenden Zeitpunkt, dem Tode des überlebenden Elternteiles, erwerbsunfähig gewesen sein muß, ist, wie der IV. Senat in BVerwGE 17, 212 (217) [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63] bereits ausgeführt hat, dadurch ohne weiteres hinwegzukommen, daß die "Erwerbsunfähigkeit" eben nur im Sinne von § 265 Abs. 1 LAG zu verstehen ist: Die Tochter darf nicht in der Lage gewesen sein, die sogenannte gesetzliche Lohnhälfte durch Arbeit zu verdienen.
  • BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64

    Nachrücken der überlebenden Tochter in die elterliche Kriegsschadenrente - …

    Die 7 Voraussetzungen, die nach den Urteilen des erkennenden Senats in BVerwGE 17 S. 212 und 218 erfüllt sein müssen, wenn die ihre Eltern überlebende Tochter in deren Kriegsschadenrente nachrücken soll - Bestehen des Familienbandes bereits bei Beginn des Bezuges von Kriegsschadenrente der Eltern, Alleinstehen, Bedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder vorgeschrittenes Alter, Erbberechtigung, Leben mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt, Verrichten der Hauswirtschaft für die Eltern anstelle eigener Erwerbstätigkeit -, sind hier sämtlich gegeben.
  • BVerwG, 23.10.1964 - IV C 143.64

    Anforderungen an das Nachrücken einer Tochter in die Kriegsschadenrente ihrer …

    In einem späteren Schriftsatz hat die Klägerin dann auf die Urteile des erkennenden Senats BVerwGE 17, 212 und 218 als ihr günstig hingewiesen.
  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 23.65

    Beziehen von Unterhaltsbeihilfe zu Lebzeiten der Mutter als Voraussetzung für …

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