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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.01.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,267
BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,267)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,267)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 9
  • NJW 1961, 694
  • DVBl 1961, 797
  • DB 1960, 1362
  • DÖV 1961, 24
  • JR 1961, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.03.1958 - IV C 181.57
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
    Daß auch bei der Auslegung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen die Vorschriften des BGB und des Ehegesetzes heranzuziehen sind, insbesondere bei der Beurteilung von Trennungsverhältnissen, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwG IV C 181.57) entschieden.

    Umgekehrt ist nun zu folgern, daß dann, wenn ein solches Recht gegeben, einer der Ehegatten also nicht verpflichtet und auch nicht willens ist, die häusliche Gemeinschaft wiederherzustellen, eine dauernde Trennung auf alle Fälle anzunehmen ist (so auch in dem Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 181.57 -, ebenso Beschluß vom 18. Februar 1958 - BVerwG IV C 360.57 - [B 265.57]).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
    Auch für die Anwendung und Auslegung der Gesetze und für die Rechtsprechung gilt das Verfassungsgebot, "die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als ... Maßstab ... gelten zu lassen" (BVerfGE 5, S. 127 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).
  • BVerwG, 13.06.1957 - III C 136.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
    Zutreffend ist das Vordergericht davon ausgegangen, daß dem Kläger gemäß § 269 Abs. 2 LAG der streitige Ehegattenzuschlag dann nicht mehr zugebilligt werden kann, wenn er von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt, und daß es hierfür nicht unbedingt darauf ankommt, ob er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes auch ein Recht zum Getrenntleben hat (Urteil vom 13. Juni 1957, BVerwG III C 136.56).
  • BVerwG, 18.02.1958 - IV C 360.57

    Gewährung von Familienzuschlägen für einen dauernd getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
    Umgekehrt ist nun zu folgern, daß dann, wenn ein solches Recht gegeben, einer der Ehegatten also nicht verpflichtet und auch nicht willens ist, die häusliche Gemeinschaft wiederherzustellen, eine dauernde Trennung auf alle Fälle anzunehmen ist (so auch in dem Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG IV C 181.57 -, ebenso Beschluß vom 18. Februar 1958 - BVerwG IV C 360.57 - [B 265.57]).
  • BVerwG, 16.12.1959 - IV C 168.59

    Empfänger der Abtretung eines Postsparguthabens als unmittelbar Geschädigter - …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
    Daß eine durch äußere Umstände erzwungene Trennung zunächst keine dauernde Trennung bedeutet, ist ebenfalls vom erkennenden Senat schon wiederholt ausgesprochen worden (z.B. zuletzt wieder durch Beschluß vom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 168.59 - B 114.59).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Es verbietet darüber hinaus Gesetzesauslegungen, die der Wiedervereinigung hinderlich sind (BVerwGE 11, 9 [13]).
  • BFH, 05.10.1966 - VI 42/65

    Wahlrecht der Ehegatten zwischen Zusammenveranlagung und getennter Veranlagung

    Diese Gesetzesauslegung entspricht im Ergebnis auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff des dauernden Getrenntlebens im Sinne des § 269 Abs. 2 LAG (Urteil IV C 386.58 vom 30. Mai 1960, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 11 S. 9, Rundschau für den Lastenausgleich 1960 S. 347).
  • BVerwG, 11.04.1967 - V CB 51.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, daß einer der Ehegatten in der SBZ lebt, dahin beantwortet, daß hinsichtlich des Zeitraums der Trennung an die Dreijahresfrist des § 48 EheG anzuknüpfen sei, daß aber auch bei Überschreitung dieser Frist von dauernder Trennung nicht die Rede sein könne, wenn ein übereinstimmend erklärter Wiedervereinigungswille bestehe, dessen Verwirklichung zwingende Hindernisse entgegenstünden (Urteil vom 30. Mai 1960 [BVerwGE 11, 9]).

    Bei dieser Würdigung mußte es die Trennung der Eheleute bei Anlegung der in BVerwGE 11, 9 entwickelten Maßstäbe als eine dauernde im Sinne von §§ 272 Abs. 2, 285 Abs. 2 LAG beurteilen.

  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61

    Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im …

    Dies um so weniger, als die Anrechnung von Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst der Sowjetzone Deutschlands oder des Sowjetsektors von Berlin auf das im Bundesgebiet gewährte Ruhegehalt kein notwendiges oder auch nur geeignetes Zeichen oder Mittel für die Wahrung der politischen und staatsrechtlichen Einheit Gesamtdeutschlands ist (vgl. hierzu BVerwGE 11, 9).
  • BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59

    Rechtsmittel

    Wenn im Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 386.58 - die Notwendigkeit betont worden ist, in der Rechtsprechung die Wirklichkeit des gesamten Deutschland transparent, werden zu lassen, so läßt sich daraus nicht herleiten, daß tatsächliche Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung, die unter den obwaltenden Verhältnissen zweifellos nicht Wirklichkeit sind - hier die Ausgleichsmöglichkeit zwischen den zahlenden Stellen -, durch ein Gericht (oder eine Behörde) als vorhanden unterstellt werden dürften.
  • BVerwG, 04.05.1962 - III B 93.61

    Anforderungen an ein "dauerndes Getrenntleben" von Ehegatten

    Jedenfalls hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der von der Revision angeführtenEntscheidung vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 386.58 - (BVerwGE 11, 9) seine Erwägungen über die Dreijahresfrist ausdrücklich nur bei Anwendung von § 269 Abs. 2 LAG angestellt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1960 - IV C 386.58   

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https://dejure.org/1960,2912
BVerwG, 26.01.1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,2912)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,2912)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1960 - IV C 386.58 (https://dejure.org/1960,2912)
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