Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.1959 - IV C 387.57, IV B 283.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden an Einheitswertvermögen - Zulässigkeit von Ersatzeinheitswerten bei unbekanntem Einheitswert - Unbekannter Einheitswert im Flächenwertverfahren bei Errechnung von Ersatzeinheitswerten
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.10.1957 - IV C 301.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.03.1959 - IV C 387.57
Der Verwerfung steht auch nicht entgegen, daß die Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf § 24 Abs. 4 a.a.O. enthält (Beschluß vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 301.56 -).
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann gegenüber dem zuletzt festgestellten Einheitswert, der für die Schadenberechnung maßgeblich ist, nicht geltend gemacht werden, er sei unrichtig festgestellt oder es seien nachträglich wertsteigernde Investitionen gemacht worden (vgl. Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/IV B 283.57 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 2]; Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959, 343] , Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960, 107]; Beschluß vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [ZLA 1964, 325]). - BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
Rechtsmittel
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das demnach rechtsirrtümlich die Möglichkeit der Hinzurechnung von Werterhöhungen bejaht hat, mußte demnach aufgehoben werden, ohne daß es auf die Werterhöhungen im einzelnen angekommen wäre (vgl. Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959 S. 343] , Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -). - BVerwG, 29.06.1962 - IV B 31.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Eine Korrektur des zuletzt festgestellten Einheitswertes kann im Feststellungsverfahren vor den Ausgleichsbehörden nicht herbeigeführt werden (vgl. BVerwG, Beschluß von 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/IV B 383.57 = Buchholz: Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 § 12 FG Nr. 2). - BVerwG, 19.03.1962 - IV B 242.61
Bestimmung der Schadensfeststellung bei Fehlen des Einheitswertbescheids für den …
Nur wenn auch eine Glaubhaftmachung nicht möglich ist, ist anstelle des Einheitswertes ein Ersatzeinheitswert - gegebenenfalls in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 6. FeststellungsDV in der Fassung vom 2. März 1959 (BGBl. I S. 88) - zu ermitteln, denn wenn der Einheitswert bekannt ist oder glaubhaft gemacht wird, ist für die Ermittlung eines Ersatzeinheitswerts kein Raum, wie beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits grundsätzlich entschieden haben (vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57 -, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - [ZLA 1960 S. 107] und vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - [ZLA 1961 S. 316]). - BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
Abgrenzung zwischen Vorbehaltsbescheiden und unanfechtbaren Teilbescheiden - …
Jenes Urteil des Senats nimmt Bezug auf ein früheres Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - (ZLA 1959 S. 343) und einen Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -.
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| BVerwG, 31.03.1959 - IV B 283.57, IV C 387.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58
Rechtsmittel
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, das demnach rechtsirrtümlich die Möglichkeit der Hinzurechnung von Werterhöhungen bejaht hat, mußte demnach aufgehoben werden, ohne daß es auf die Werterhöhungen im einzelnen angekommen wäre (vgl. Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - [ZLA 1959 S. 343] , Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -). - BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
Abgrenzung zwischen Vorbehaltsbescheiden und unanfechtbaren Teilbescheiden - …
Jenes Urteil des Senats nimmt Bezug auf ein früheres Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - (ZLA 1959 S. 343) und einen Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -.
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