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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.05.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1959 - IV C 387.58   

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BVerwG, 12.03.1959 - IV C 387.58 (https://dejure.org/1959,809)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1959 - IV C 387.58 (https://dejure.org/1959,809)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1959 - IV C 387.58 (https://dejure.org/1959,809)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.05.1965 - IV C 173.64

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Er glaubt sich dabei auf den Beschluß BVerwG IV C 387.58 vom 12. März 1959 (Mtbl. BAA 1959 S. 478) stützen zu können.

    Mit dem im Beschluß BVerwG IV C 387.58 vom 12. März 1959 ausgesprochenen Leitsatz, auf den sich der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht beruft, hat die hier zu entscheidende Streitfrage nichts zu tun.

  • BVerwG, 03.05.1963 - IV C 218.62

    Weiterbezug von Unterhaltshilfe bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks …

    Der Fall BVerwG IV C 387.58 (Armenrechtsversagungsbeschluß vom 12. März 1959) betreffe eine Umgehung (Mutter überträgt Schongrundstück unentgeltlich an Kinder, die es sogleich zu erheblichem Preis weiterveräußern); von irgendwelcher Umgehung könne hier keine Rede sein; Anlaß zur Weggabe des Grundstücks sei die Bauabsicht des Sohnes gewesen; um gerecht zu sein, habe die Klägerin der Tochter, die andere Hälfte des Grundstückes übertragen; daß niemand an Weiterveräußerung gedacht habe, gehe daraus hervor, daß das Wohnrecht der Klägerin nicht dinglich gesichert worden sei.

    Anders nur, wenn die unentgeltliche Weggabe, wie im Falle der Entscheidung BVerwG IV C 387.58, der Umgehung dient, nämlich vermeiden soll, daß der dem Verkehrswert, der über dem Einheitswert liegt, gleichkommende Erlös (auch Entschädigung für die drohende Enteignung) dem Unterhaltshilfeempfänger zufließt und deshalb den Personen, die seine gesetzlichen Erben sein würden, durch Weggabe des Grundstücks an sie zugewendet wird.

  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 18.67

    Verwertung eines nach dem Verkehrswert über und nach dem Einheitswert unter der …

    Die Anrechenbarkeit des bei unentgeltlicher Weggabe von Schonvermögensobjekten erzielbaren Vermögens, soweit es bei angemessener entgeltlicher Verwertung die Schonvermögensgrenze überstiegen hätte, soll nach der Rechtsprechung darauf beruhen, daß der Geschädigte, der durch unentgeltliche Weggabe eines Schongegenstandes verhindert, daß der Erlös ihm zufließt, sich so behandeln lassen muß, als sei ihm der Erlös zugeflossen (Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [ZLA 1959, 200]; Urteil vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [ZLA 1960, 332 = RLA 1960, 333 - IFLA 1960, 195] und Beschluß vom 25. März 1963 - BVerwG III B 69.62 - [ZLA 1963, 247]).
  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 238.58

    Rechtsmittel

    Diese Darlegungen hätten mit Rücksicht darauf, daß eine bewußte Verminderung des Schonvermögens durch unentgeltliche Verfügungen dem Anspruchsberechtigten nicht zugute kommen darf (vgl. Urteil vom 4. November 1954 - BVerwG III A 3.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.1 zu § 30 SHG Nr. 1] , Urteil vom 20. November 1953 - BVerwG IV A 182.53 - [Buchholz. a.a.O. 427.1 zu § 30 SHG Nr. 7] , Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 -), der Prüfung in doppelter Hinsicht bedurft: Einmal hätte geklärt werden müssen, ob die Veräußerung des Grundstücks an den Bruder des Klägers zum Einheitswert unter den gegebenen Verhältnissen nicht mindestens teilweise eine unentgeltliche Verfügung darstellte.
  • BVerwG, 15.01.1969 - V C 42.67

    Höhe der Vermögensschongrenze vor Erhalt einer Unterhaltsbeihilfe durch das …

    Denn mit der Veräußerung des bisher zum Schonvermögen gehörenden Grundstücks hatte dies diesen seinen Charakter in der Hand des Klägers verloren (Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 268 LAG Nr. 6] …sowie Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG IV C 218.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZLA 1963, 218] und BVerwG IV C 186.61 [ZLA 1964, 12]).
  • BVerwG, 21.12.1966 - V B 45.66

    Rechtsmittel

    Mit dieser Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht sich zwar bereits in zwei Fällen zu beschäftigen (Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - und Urteil vom 3. Mai 1963 - BVerwG IV C 218.62 -).
  • BVerwG, 25.03.1963 - III B 69.62

    Gewährung von Kriegsschadenrente (Entschädigungsrente) bei selbst und freiwillig …

    Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine von einem Geschädigten selbst freiwillig herbeigeführte Bedürftigkeit im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 1 LAG nicht dazu führen kann, diese Anspruchsvoraussetzung als gegeben anzusehen (vgl.Beschluß vom 12. März 1959 - BVerwG IV C 387.58 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 268 LAG Nr. 6], fernerUrteil vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 238.58 - [IFLA 1960 S. 195 = ZLA 1960 S. 332 = RLA 1960 S. 333]).
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   BVerwG, 12.05.1959 - IV C 387.58   

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